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mulle11 hat diese Frage gestellt
Wir wohnen jetzt seit etwas über 3 Jahren in einer Genossenschaftswohnung. Das heisst wir mussten uns mit 10 Anteilen in diese einkaufen. Wir sind also Mitglied in dieser Genossenschaft. Das unter anderem bedeutet, laut Satzung, wir haben lebenslanges Wohnrecht und Zugriff auf die Wohnungen der Gesellschaft bei Bedarf.
Nun haben wir seit Anfang an Probleme hier. Es gab Mängel, Probleme mit dem Mieter über uns und wir haben uns natürlich auch gewehrt und auf Beseitigung der Mängel und Hilfe bei den Problemen
an den Vermieter (Genossenschaft) gewandt. Geholfen wurde uns nicht und die Mängel und Probleme bestehen weiterhin. Nun hatten wir gebeten, uns doch eine andere Wohnung anzubieten, weil wir hier nicht mehr wohnen können.
Der lärmpegel lässt uns nicht zur Ruhe kommen. Die Anwort war wir können ausziehen und müssen auch die Kündigungsfrist nicht einhalten. Allerdings eine Wohnung von der Genossenshcaft bekommen wir trotz Mitlgiedschaft und o.g. Rechten nicht. Und das alles nur weil wir uns gewehrt haben.
Ist dies Rechtens.

12 Kommentare zu „Ärger mit Wohnungsgenossenschaft”

Berthelstal Experte! 28.06.2010 12:01

Da hier die satzung der Genossenschaft nicht vorliegt kann eine vernünftige Aussage nicht getroffen werden. Nur die Satzung ist die Grundlage für weitere Maßnahmen.

mulle11 28.06.2010 12:46

Wie genau soll ich das mit der Satzung jetzt verstehen. Wie gesagt es steht drinnen, daß mit Erwerb der 10 Mitgliedsanteile ein lebenslanges Wohnrecht erworben wird und auch bei Bedarf jederzeit Zugriff auf andere Wohnungen. Nur bei schweren Verstössen
(demolieren der Wohung und Nichtzahlen der MIete, beides haben wir nicht getan)
besteht Ausschluß und Kündigung von Seiten der Genossenschaft.

Berthelstal Experte! 28.06.2010 14:32

"........auch bei Bedarf jederzeit Zugriff auf andere Wohnungen."

Offensichtlich verstehen Sie den Begriff "Bedarf" falsch.

Bedarf ist hier möglicherweise so zu verstehen, das Familienzuwachs oder geringerer Wohnraumbedarf besteht; nicht jedoch bei Nichtgefallen aus sonstigen Gründen.

mulle11 28.06.2010 15:06

Na so wurde uns das bei Einzug aber nicht mitgeteilt. Wir sehen es doch bei anderen Mietern hier, die bekommen doch auch andere Wohnungen wenn sie sich räumlich verändern wollen. Es kann doch nicht sein,
daß nur weil wir nicht alles geschluckt haben, trotzdem pünktlich die Miete gezahlt haben und auch die Wohnung ordnungsgemäß behandelt haben, nun im Regen stehengelassen werden und keine Wohnung bekommen. Es war für uns auch eine Kostenfrage. Die Genossenschaftswohnungen sind nun mal bezahlbar. Das war unter anderem auch ein Grund hier einzutreten. Ich finde so kann es doch wohl nicht gehen. Schließlich hat die Genossenschaft nichts getan um die Mängel zu beseitigen und das Wohnklima für uns so zu verbessern das wir hierbleiben könnten.

Berthelstal Experte! 28.06.2010 16:01

Versuchen Sie's mit einem Anwalt. Viel Erfolg!

Berthelstal Experte! 28.06.2010 16:03

Hier ist kein Schiedsgericht. Hier wird lediglich die Meinung von Laien wiedergegeben. Deswegen führt eine weitergehende Diskussion zu nichts.

Balkonexperte Experte! 28.06.2010 17:18

Bevor Sie sich Gedanken darüber machen, was andere Genossen dürfen und Sie nicht, sollten Sie sich mal fragen, warum das so ist.

Vielleicht sieht man die Sache mit den Mängeln etwas anders als Sie und Sie haben sich mit Ihrem "sich wehren" nicht gerade Freunde gemacht.

Aber das führt hier im Forum zu keinem Ergebnis, darum denke ich genau wie Berthelsthal, Ende der Diskussion.

mulle11 30.06.2010 12:29

Ich kann mich nur wundern.
Naja der Vermieter sieht wohl nie gerne Mängel. Diese sind nachweilich vorhanden.
Also darf ich mich als Mieter nicht "wehren"
aber Miete bezahlen darf ich. Alles klar.
Das ist wohl unnötig hier Hilfe zu suchen.
Voreingenommen gegen den bösen Mieter und dann wird einfach Ende der Diskussion von Laien angeordnet. Unglaublich. Respekt.

mulle11 30.06.2010 12:29

Ich kann mich nur wundern.
Naja der Vermieter sieht wohl nie gerne Mängel. Diese sind nachweilich vorhanden.
Also darf ich mich als Mieter nicht "wehren"
aber Miete bezahlen darf ich. Alles klar.
Das ist wohl unnötig hier Hilfe zu suchen.
Voreingenommen gegen den bösen Mieter und dann wird einfach Ende der Diskussion von Laien angeordnet. Unglaublich. Respekt.

Balkonexperte Experte! 30.06.2010 13:50

Was soll das denn jetzt? Ohne überhaupt zu wissen, wer hier antwortet, ein Urteil zu fällen, zeigt, wes Geistes Kind Sie sind.

Ich bin seit 44 Jahren Mieter in verschiedenen Wohnungen zuhause. Und die Reklamation an einer Mietsache sieht doch wohl anders aus, ob sie im freien Wohnungsmarkt oder bei einer Genossenschaft angebracht wird.

Berthelstal Experte! 30.06.2010 14:27

Sie gehören zu jener Sorte von Spezies, welche einfach Dinge nicht zur Kenntnis nehmen wollen, wenn diese nicht Ihren Vorstellungen entsprechen. Das Leben ist kein Wunschkonzert. Selbstverständlich ist dieses Forum dazu da, Menschen mit Rat hilfreich zur Seite zu stehen. Aber es gibt auch Grenzen. Wenn die Antworten nicht wunschgemäß ausfallen, eigene Versäumnisse und überzogenes Anspruchsdenken in Frage gestellt wird, wird der Helfende schnell als Handlanger der bösen Vermieter verunglimpft.
Damit müssen wir leben.

edy Experte! 30.06.2010 14:52

Hallo Mulle11,

Wie schon erwähnt,es besteht immer noch
die Möglichkeit die Sache einem RA zu
übergeben.
Wenn du doch Recht bekommst, entstehen
für dich keine Kosten.
Aber wenn nicht ?

lg
edy

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