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Man benötigt einen Energieausweis, wenn man ein Haus verkaufen möchte oder wenn man Wohnungen, die sich in einem Haus vermieten möchte.

Da die Kosten für Heizenergie heutzutage mittlerweile als „zweite Miete“ bezeichnet werden, spielt dieser Faktor bei der Wahl eines Hauses oder einer Wohnung eine große Rolle. Man möchte schließlich zwar auch eine schöne, warme Wohnung haben, möchte auf der anderen Seite aber nicht sehr viel Geld dafür ausgeben. Gerade in alten, schlecht gedämmten Wohnungen oder Häusern kann es passieren, dass die Heizkosten sehr viel Geld verschlingen, deshalb hat der Mieter oder auch der Käufer das Recht sich einen Energieausweis zeigen zu lassen. Auch bei der Sanierung oder Modernisierung von Häusern muss ein Energieausweis ausgestellt werden.
Ab dem 1. Oktober 2008 muss ein Energieausweis ausgestellt werden, für ein Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten oder für ein Gebäude, wo ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Eine Ausweispflicht besteht nicht bei einem Eigentumswechsel durch eine Zwangsversteigerung, wenn schon ein bestehendes Mietverhältnis besteht, wenn man ein Gebäude selber bewohnt und man nicht die Absicht hat, dieses zu verkaufen oder zu vermieten, für kleinere Gebäude, wo die Wohnfläche unter 50 qm liegt oder für denkmalgeschützte Gebäude, bei Verkauf oder Vermietung. Wenn man ein Gebäude saniert hat und auch noch direkt in einem mit die Außenwanddämmung erneuert oder überhaupt eine Außenwanddämmung aufgebracht hat, sollte man auf jeden Fall einen Energieausweis ausstellen lassen, damit man nachweisen kann, dass man sich an die Baurichtlinien gehalten hat. Auch wenn man sich Geld über die KfW- Bank geliehen hat muss man diesen Belegen für welche Maßnahmen man das Geld verbraucht hat, an Hand von den Belegen, die man bekommen hat, und wie die Werte nach der Sanierung sich verbessert haben. Da die KfW- Bank Förderungen für Modernisierungen verleiht, kann man eventuell sogar etwas Geld sparen, wenn man die Auflagen erfüllt. Allerdings müssen sie in einer bestimmten Zeit, meistens liegt die Frist bei einem Jahr, erfüllt werden. Auch müssen Gebäude, die mehr als 1000 qm Nutzfläche haben einen Energieausweis besitzen. In öffentlichen Gebäuden, zum Beispiel Krankenhäusern, Verwaltungen, Schwimmbädern oder Kindergärten, muss dieser Ausweis an einer gut sichtbaren Stelle ausgehangen werden.
Vor dem allgemeinen Energieausweis konnte man sich solche Ausweise ausstellen lassen. Allerdings kann man sie heute nicht mehr miteinander vergleichen, da meist verschiedene Werte genommen wurden und keine einheitliche Richtlinie vorhanden war. Allerdings können diese Ausweise auch noch bei einem Verkauf benutzt werden, da sie auch eine Gültigkeit von 10 Jahren haben.
 

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