Zwar gehören die anfallenden Reparaturen in der Wohnung generell zu den Aufgaben des Vermieters, dennoch wird diese Aufgabe regelmäßig auf den Mieter abgewälzt. Allerdings darf der Vermieter nicht alle Reparaturen dem Mieter auferlegen, sondern nur Reparaturen in einem bestimmten Umfang. Nicht selten haben die Gerichte schon zu Gunsten von Mietern entschieden.
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