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Für den Begriff „Doppelhaushälfte“ gibt es unterschiedliche Definitionen. Die erste davon stützt sich auf das deutsche Baurecht.

Hier bezeichnet der Begriff eine Konstruktion, die über die offene Bauweise und zwei separate Eingänge und Treppenhäuser verfügt. Um es vom Mehrfamilienwohnhaus abzugrenzen, ist die Anzahl der Eingänge entscheidend, da es beim Mehrfamilienwohnhaus nur einen Eingang und ein Treppenhaus gibt. Die zweite Definition ist umgangssprachlich und damit weitaus bekannter. Sie bezeichnet schlicht und einfach ein Gebäude, bestehend aus zwei Einfamilienhäusern, die aneinander gebaut wurden (in Österreich: gekuppelte Bauweise). Oftmals sehen sich die beiden Doppelhaushälften sehr ähnlich, da der Grundriss und die Gestaltung der Fassade gern achsensymmetrisch gehalten werden. Auf diese Weise wirken manche Doppelhaushälften wie ein gespiegeltes Einzelhaus. Unsymmetrische Doppelhaushälften nennt man „einseitig angebaut“. Die beiden Gebäude sind in sich eigenständig, teilen sich aber den Brandabschluss. Während es sich dabei früher um eine einzelne Wand handelte, sind es heute meistens zwei Wände, die eine gedämmte Trennfuge aufweisen. Wenn mehrere Gebäude auf diese Weise errichtet werden, handelt es sich um Reihenhäuser. Dabei kann die Wand, die die beiden Häuser miteinander teilen, auch auf der Grenze des Grundstücks liegen. Befindet sich ein Doppelhaus auf demselben Grundstück, liegt meist Wohnungs- und Teileigentum vor. Während häufig die Seitenwand als gemeinsame Wand gewählt wird, kommt es manchmal auch vor, dass die Doppelhaushälften Rücken an Rücken errichtet werden, was auch „Back to back“ genannt wird. Im Gegensatz zu freistehenden Häusern haben Doppelhaushälften durchaus einige Vorteile. Die Fläche der Grundstücke wird besser und effizienter genutzt. Außerdem werden die Heizkosten enorm gemindert, da die Wärme nur über drei statt vier Wände entweichen kann. Allerdings gibt es eben durch die gemeinsame Wand auch weniger Fenster. Je nach Isolierung kann außerdem die Qualität der Schalltrennung zwischen den Doppelhaushälften variieren. In Schleswig-Holstein hat das Doppelhaus eine lange Tradition. Bereits im Mittelalter und in der Renaissance wurden Langhäuser errichtet, die längs zueinander standen und parallele Dächer aufwiesen. Dabei war es durchaus üblich, auch mehr als zwei Baukörper miteinander zu verbinden. Da die Breite der Einzelhäuser von der Länge der verwendeten Baumstämme abhing, war es durchaus sinnvoll, mehrere Baukörper aneinander zu reihen, um mehr Platz zu erhalten. Die einzelnen Dächer waren zudem in der Lage, dem starken Meereswind standzuhalten. Auch war es leichter, die Innenräume zu beheizen. Allerdings war die Aufteilung der inneren Räume meist unbequemer. Die mittleren Häuser waren zudem dunkler als die anderen, da sie sich mehrere Wände mit anderen Häusern teilten und dadurch weniger Fenster hatten.

 

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