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Heizkosten

Ausstattung zur Verbrauchserfassung

Mit einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sind solche Heizkörper zu versehen, die zwar abgesperrt sind und nicht betrieben werden, deren Wiederinbetriebnahme aber ohne besonderen Aufwand und ohne besondere Kenntnisse möglich ist.

(AG Tettnang, Urteil vom 19.02.1988 - 3 C 857/87) WM 89, 193

s. auch § 5 HeizkostenV



Werden die am Verdunstungsgerät abgelesenen Skalenwerte bei einer Zwischenabrechnung zur Berücksichtigung einer Kaltverdunstungsvorgabe hochgerechnet, so muss dem Mieter der Rechenschritt nachvollziehbar dargelegt werden. Die Berufung auf eine sachverständige Methode der Berechnung, ohne diese offenzulegen, reicht nicht aus, um die Abrechnung nachvollziehbar sein zu lassen.

(AG Flensburg, Urteil vom 05.03.1991 - 61 C 7/91) WM 91, 702

s. auch § 5 HeizkostenV, § 7 HeizkostenV



Überdimensionierte Heizkörper und/oder nicht normgerechter Heizwasserumlauf, die weder die Erfassung des Wärmeverbrauchs verfälschen noch unnötig Energie verbrauchen, sind bei der Heizkostenabrechnung unbeachtlich.

(LG Hamburg, Urteil vom 19.09.1989 - 16 S 20/87) WM 90, 561

s. auch § 7 HeizkostenV



Die Kosten einer Druckprüfung und Dichtigkeitsprüfung der allgemeinen Gasleitungen im Mietwohnhaus sind keine umlagefähigen Betriebskosten.

(AG Königstein/Ts., Urteil vom 28.08.1997, Az. 23 C 155/97) WM 1997, 684

s. auch § 7 HeizkostenV, § 4 MHG, § 20 NMV



Bei der Lieferung von Wärme und Warmwasser aus einer im Wohnhaus von einem gewerblich tätigen Dienstleister erstellten Heizungsanlage dürfen die Bau- und Investitionskosten nur dann nach §§ 7 Abs. 4, 8 Abs. 4 Heizkostenverordnung auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist.

(AG Hannover, Urteil vom 26.06.1997, Az. 504 C 5989/97) WM 98, 40

s. auch § 7 HeizkostenV, § 8 HeizkostenV

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