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Mieterin86 hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich hab ein großes Problem mit meiner ehemaligen Mitbewohneirn.
Kurze Vorgeschichte:

Ich bin letztes Jahr im August in eine 2er WG gezogen. Meine Mitbewohnerin hatte den Mietvertrag mit der Eigentümerin der Wohung und ich hatte einen Untermietvertrag mit meiner Mitbewohnerin.

Wir haben uns auch gut verstanden und sind uns schnell über den Mietpreis einige geworden. Eine Kaution von 200 haben wir ausgemacht.
Es war vereinbart, dass in der Miete auch alle Nebenkosten von Strom, Wasser, Heizung, Internet und Telefon inklusive sind.
Da dies mein erster Mietvertrag war und ich davon keine Ahnung hatte, hab ich leider übersehen, dass der Strom in dem Mietvertrag nicht auftaucht bzw. erst bei dem Zusatzvereinbarungen: " eventuell zusätzliche Kosten an Strom trägt der Mieter".

Meine Mitbewohnerin ist jetzt ausgezogen und ich hab die Wohnung übernommen.
Sie will mir meine Kaution aber nicht zurück zahlen, da sie jetzt sagt, dass ich ja noch für das ganze Jahr Strom zahlen muss.
Dabei haben wir auf jeden Fall mündlich vereinbart, dass Strom inkl. ist (mein Freund kann das bezeugen, der war dabei, ihm ist es im Vertrag aber auch nicht aufgefallen).
Außerdem ist der Passus " eventuell zusätzliche Kosten an Strom trägt der Mieter" doch so zu deuten, dass normaler Stromverbauch inkl. ist und ich nur das zahlen muss, was zusätzlich entsteht oder?

Neben diesem Strom Passus steht auch:
" eventell zusätzliche Kosten an Internet trägt der Mieter"
und
" eventuell zusätzliche Heizkosten trägt der Mieter".
Und Telefon und Heizkosten sind ja auch inkl. so wie es mit dem Strom ja auch vereinbart war.

Und es ist ja auch nicht üblich in einer WG, dass man erst Strom zahlt, wenn ein WG-Partner auszieht.

Habt ihr einen Tip für mich oder einen Rat?
Hat Sie Recht und sehe ich das total falsch?

Ich weiß, dass ich besser auf den Vertag hätte schauen sollen, aber Fehler macht ja jeder mal (und aus dem Lerne ich!).

Danke für eure Hilfe!!!!!!!!!

1 Kommentar zu „Mitbewohnerin gibt mir meine Kaution nicht zurück”

Bladder Experte! 05.08.2011 12:42

Was Sie hier als mündliche Absprachen angeben, müssen Sie im Ernstfall vor Gericht beweisen können.
Ich sehe kein Licht am Ende des Tunnels!

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