edy
04.11.2010 23:42
Hallo Peter88,
Die Probleme (Schimmelbefall) habt ihr doch schon.
Ihr müsst nachweisen das es nicht eure Schuld ist,dann ist der Vermieter am zug.
lg
edy
Bladder
05.11.2010 05:54
Wieso glauben Sie, dass Sie Probleme bekommen? Gesundheitlich Probleme sind allerdings nicht auszuschließen, wenn Sie das meinen.
Wenn Sie der Meinung sind, alles richtig zu machen, dann sollten Sie umgehend die Miete mindern und den Vermieter auffordern den Mangel sofort zu beseitigen.
Die lapidare Auskunft des Vermieters ist zu oft nur eine Ausrede.
Grundsätzlich muss der Vermieter dem Mieter nachweisen, dass er den Pilzbefall selbst verursacht hat. (LG Berlin GE 2001, 1133). Der Mieter sollte aber seinerseits ausschließen können, dass der Schimmelpilzbefall durch ein falsches Wohnverhalten entstanden ist.
Hiermit ist ein gerichtsverwertbarer Beweis gemeint und das bedeutet ein Gutachten vom Vermieter in Auftrag gegeben.
Peter88
05.11.2010 15:13
@ edy
Mit Problemen beziehe ich mich eher auf das Mietrecht, bzw. einen eventuellen Prozess gegen den Vermieter. Gesundheitliche Schäden rede ich mir vielleicht nur ein, aber eine für mich untypische Erkältung beklage ich seit 2 Wochen.
@ Bladder
So sehe ich das auch. Habe die Miete jetzt gekürzt, weil von mir kein falsches Verhalten vorhanden ist. Hinzukommt, dass der Wohnraum eine Wohnküche beinhaltet, die sicherlich die zu hohe Luftfeuchte verursacht oder zumindest erklärt, aber ich kann nunmal nicht im Bad kochen. Wenn wir z.B. Nudeln kochen, wird das Fenster auch weit geöffnet.
Sollte bei einem Gutachten trotz dem Heizen und Lüften eine zu hohe Luftfeuchte als Ursache rauskommen, wer hat dann die Schuld? Der Schimmel bildet sich ja auch nur an der (meiner Meinung nach) schlecht gedämmten Außenwand. Woanders ist kein Fleck zu sehen, also ist das doch der Grund, oder irre ich mich?
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