Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Verwirkung des Mietzinsanspruchs

Der gewerbliche Vermieter verwirkt seinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete, wenn der Mieter den Mietzins wegen (angeblicher) Mängel mindert und er dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.01.2003
10 U 18/02
OLGR Düsseldorf 2003, 99
Stichwörter: mietzinsanspruchs + verwirkung

0 Kommentare zu „Verwirkung des Mietzinsanspruchs”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.