hat diese Frage am gestellt
kurisu
Der Vermieter ist verpflichtet nach Versandt der BK-Abrechnung auf Wunsch die Rechnungen vorzuzeigen. Da leider keine Fristen und keine Daten genannt wurden, würde ich beim Anwalt bleiben, der hat den ganzen Fall bereits vorliegen und weiß wann welche Frist abgelaufen ist und welche nicht.
BK-Mann
Hallo
Hallo, hätte gerne gewusst, ob ich, bei einer falschen Nebenkostenabrechnung, ein Recht drauf habe, das eventuell überschüssige Geld auch nach Ablauf des Abrechnungszeitraums doch noch ausbezahlt zu bekommen? [/quote:aa967]
Ja. Bei einem Widerspruch zur Abrechnung gibt es keine Jahresfrist, wie bei der Erstellung einer BK-Abrechnung.
Hintergrund: Die Abrechnung meines Ex-Vermieters ist völliger Blödsinn, mein Anwalt hat ihn Mitte diesen Monats (mit Fristsetzung) dazu aufgefordert sie zu berichtigen- woraufhin der Vermieter einen wirren Brief zurückschrieb und eben KEINE berichtigte Abrechnung.[/quote:aa967]
Klage einreichen
Muss der VM vor Gericht Beweise erbringen, woher er die Kosten, die in der NK Abrechnung gelistet sind, bezieht?[/b:aa967]
Er muss die Richtigkeit der BK-Abrechnung vortragen können.
Gruß
BK-Mann
Cocinelle
Alles klar, danke Euch!
LG, Cocinelle.
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