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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Muss ich die vorhandene Beleuchtung in der Mietwohnung übernehmen???
Mein Vermieter sagt ja und hält die Hand auf, will 200 Euro dafür haben.
Und was ist mit meinen Lampen die ich noch habe und die auch teuer genug waren.
Ich möchte eigentlich die Beleuchtung meines Vermieters nicht übernehmen.

Dann habe ich noch Vorschriften bekommen was für Gardinen ich zu nehmen habe und welche Farbe, kann ich von meinem Vermieter verlangen das er einen Teil der Kosten übernimmt??? Sollte ich nämlich noch mal umziehen kann ich die Gardinen zum größten Teil nicht weiter nutzen, weil es sich um maßgeschneiderte handelt, da es sich bei den Fenstern auch um Sondermaße handelt (Dachgeschoß)
Stichwörter: vermieters + beleuchtung + übernehmen

1 Kommentar zu „Muss ich die Beleuchtung des Vermieters übernehmen?”

fin Experte!

Nein,nein und nochmals nein. Sie müssen weder die Lampen übernehmen, noch die Gardinen des Vermieters benutzen. Eine Wohnung kann ein Mieter gestalten wie er will. Lassen Sie die Lampen von einem Elektriker abnehmen oder jemandem der das kann, und übergeben Sie diese dem Vermieter. Dasselbe mit den Gardinen. Und wenn er sauer wird, sagen Sie ihm, Sie könnten sich auch eine andere Wohnung suchen. Was ich an Ihrer Stelle in Erwägung ziehen würde.
Ein Vermieter kann nur bei triftigen Gründen die Inneneinrichtung des Mieters bemängeln, z.b. bei Streichen der Wände mit Ölfarbe, nicht atmungsfähiger Farbe, überaus kitschiger Gestaltung der Fenster oder Garten, worunter das Gesamtaussehen des Hauses leidet. Oder z.B. Fahnen mit politischen Gesinnungen in den Fenstern.
In ihrem Fall aber darf er sich nicht einmischen.

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