gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist

Hallo,

die Frage wurde wahrscheinlich schon tausend mal gestellt, ich habe auch schon danach gesucht, bin aber noch immer verwirrt :oops:

Ich möchte meine Wohnung kündigen, in der ich seit knapp einem Monat wohne. Da in meinem Vertrag nichts explizites zur Kündigungsfrist steht, meine Frage: Ich lese immer, dass die Kündigungsfrist immer drei Monate beträgt, andererseits hab ich aber auch schon gehört/gelesen, dass man bei rechtzeitiger Kündigung zum dritten Werktag (?) im Monat auch schon zum Ende des nächsten Monats draussen ist.

Kann mir jemand vielleicht sagen, was denn nun stimmt und allgemeingültig ist? Und bis wann die Kündigungs tatsächlich eingereicht werden muss, wenn ich etwa.. sagen wir zum 31.10.07 draussen sein möchte?

Vielen Dank & beste Grüße
Stichwörter: kündigungsfrist

Antworten

antwort von Der_Mario am
Spätestens am dritten Werktag zum [u:6934b][i:6934b]über[/i:6934b][/u:6934b]nächsten Monat muss die Kündigung dem Vermieter vorliegen.
Ist hier zu lesen: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__573c.html

Mit dem 31.10.07 sieht es also schlecht aus...

Aber warum willst Du nach einem Monat schon wieder kündigen?

antwort von tuffstuff am
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Warum ich nach einem Monat schon wieder kündigen will? Das ist eine lange Geschichte. Kurzgefasst: Mein Vermieter (ein großer Einzelhandelskonzern) hat vergessen mir mitzuteilen, dass er in meinem Haus auch seine minderjährigen Azubis unterbringt, die völlig ohne Aufsicht an Abenden und vor allem den Wochenenden einen Höllenkrach fabrizieren, völlig von der Rolle sind und betrunken im Hof rumhängen :(

antwort von Der_Mario am
Das wäre auch ein Grund für eine Mietminderung.

antwort von tuffstuff am
Wie müsste ich denn für eine Mietminderung vorgehen?

antwort von Der_Mario am
Am besten ist es, Du führst ein Protokoll, in dem Du Zeit, Dauer, Art und Umfang der Störungen auflistest. Wenn Du Zeugen hast, benennst Du sie. Wenn Du die Verursacher namentlich benennen kannst, tust Du das natürlich auch.

Schreibe den Vermieter an und fordere ihn auf, innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage) die Störungen zu beseitigen. Lege eine Kopie Deines Protokolls zu Beweiszwecken bei. Kündige an, dass Du nach Ablauf der Frist die Miete mindern wirst. Welche Höhe da angemessen ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Am besten wäre es, wenn Du Dich da von einem Fachanwalt oder Mieterverein beraten lässt.
Tut sich nichts, minderst Du die Mietzahlungen um den angegebenen Prozentsatz.

antwort von tuffstuff am
Vielen Dank für die Info, ich denke, dass ich das tatsächlich in Angriff nehmen werde.

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