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Untervermietung

 leckakekse hat diese Frage am 20.05.2010 gestellt
Ich bewohne seit 10/2005 eine WG mit einer weiteren Person. Diese ist aus beruflichen Gründen seit 06/2006 nicht wohnhaft in den Räumlichkeiten und hat ihr Zimmer untervermietet. Beide stehen als Hauptmieter im Mietvertrag. Der Untermieter zieht zu 06/2010 aus.

Nun fragte ich bei der Hausverwaltung nach der Bewilligung eines neuen Untermieters, welcher maximal bis 09/2011 in der Wohnung verbleiben soll, da der weitere Hauptmieter ein Studium beginnt und die Räume wieder nutzen will.

Die Anfrage wurde seitens der Hausverwaltung abgelehnt, da einer angeblichen Daueruntervermietung nicht zugestimmt wird.

Ist dies zulässig, da der Hausverwaltung ausdrücklich mitgeteilt wurde, die neue Untervermietung ist definitiv befristet.

Sollten weitere Informationen notwendig sein einfach fragen.

Danke im voraus.

1 Kommentar zu „Untervermietung”

 Balkonexperte Experte!
20.05.2010 19:34

Bereits im 123recht Forum beantwortet.

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