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Treppenhausreinigung

 F.Knura hat diese Frage am 28.01.2009 gestellt
Hallo,

ich bin Anfang Dezember mit meinem Sohn in eine 2 Zimmer Wohnung in einem Haus mit 12 Parteien gezogen. Von Anfang an hatte ich Probleme mit meinem Vermieter. Wohnung sollte zum Beispiel renoviert übergeben werden und war es dann doch nicht. Da ich Hartz IV bekomme, habe ich es dann so hingenommen und mit ihm abgemacht, dass ich die Wohnung im Falle eines Auszuges auch unrenoviert hinterlasse.
Wir haben, damit ich die Wohnung von der Arge genehmigt bekomme, eine Vereinbarung bezüglich des Treppenhauses getroffen, in der ich mich bereit erkläre, dieses einmal die Woche zu reinigen und sauber zu halten.

Heute kam er und verlangte von mir meine Sozialversicherungsnummer, welche ich ihm nicht gegeben habe. Dann zählt es doch als Einkommen oder etwa nicht? Zudem möchte er, dass ich die Straße ab jetzt kehre, weil dies angeblich Teil der Treppenreinigung wäre. Dies ist aber nicht Teil der Vereinbarung gewesen.
Mir kommt der Verdacht, dass er möchte, dass er mit meiner Sozialversicherungsnummer sich aus der Affäre ziehen will, denn die Straßenkehrerei beinhaltet ja natürlich auch meines Erachtens nach das Streuen vom Salz im Winter.
Dies wären ja dann bereits zwei zusätzliche Dinge, die ich neben meiner Vereinbarung machen sollte.
Das Wasser zum Reinigen des Treppenhauses beziehe ich aus meiner eigenen Wasserleitung, ebenso die Putzmittel und den Wischer.

Soll ich nun fordern, dass er mir mehr Geld von der Miete abzieht oder soll ich einfach schlucken, da ich Angst habe meine Wohnung zu verlieren? Also alles in Einem eine bescheidene Situation.

Danke

Franziska Knura

8 Kommentare zu „Treppenhausreinigung”

 Susanne Experte!
28.01.2009 11:59

Du hast Dich also bereit erklärt, das gesamte Treppenhaus für alle 12 Parteien zu reinigen?



 F.Knura
28.01.2009 12:05

Ja, die Wohnung war zu teuer und deshalb habe ich mich bereiterklärt, das Treppenhaus zu reinigen, damit ich die Wohnung von der ARGE genehmigt bekomme.

 AMAyer Experte!
28.01.2009 13:21

Sie merken es schon, Sie haben dem VM ein Zugeständnis aus purer Freundlichkeit gemacht und nun werden Sie auf das übelste ausgebeutet, vom Knecht des Geldes der Macht Ihrem VM!

Haben Sie mit dem Typen von VM die Hausreinigung schriftl. festgehalten? Wenn nicht, ist das hinfällig und der VM kann Ihnen auch nur die Miete in "Rechnung" stellen, welche im Mietvertrag vereinbart wurde. Sie haben doch einen schrifl. Mietvertrag oder?

Andreas Mayer

 F.Knura
28.01.2009 13:29

Klar habe ich einen schriftlichen Mietvertrag und ich habe auch eine schriftliche Zusatzvereinbarung betrefflich der Treppenhausreinigung festgehalten.
Es ist wichtig alles schriftlich festzuhalten....das hat mir meine Mutter zum Glück beigebracht.

Wie soll ich mich denn jetzt verhalten? Bin da echt sprachlos.

Dem geht es echt nur darum, dass er nix blechen muss. Wenn ich hier Hilfe hätte, wäre das wahrscheinlich alles nicht so abhängig. Aber meine Familie wohnt 200 km weit weg und ich muss mich mit diesem Problem allein beschäftigen.

Ich hab mich leider erst kürzlich im Mieterschutzbund angemeldet und bin noch kein vollständiges Mitglied.

Kann ich mir nicht anderweilig Hilfe besorgen?

Hab da echt keine Ahnung.

 Feffek Experte!
28.01.2009 16:05

Hallo,

ich vertrete die Ansicht, dass es sich bei der Treppenhausreinigung(Gebäuderreinigung) und Straßenreinigung um generell 2 grundsätzlich verschiedene Betriebskosten (vgl. § 2 BetrKV Nr. 8 und Nr. 9) handelt.

Die Defintion der Treppenhausreinigung(Gebäudereinigung) gemäß Betriebskostenverordnung (BetrKV), lautet:

- zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzen Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

Dein Vermieter vertritt zwar die Auffassung, dass die Straßenreingung mit dazu gehört, jedoch unterscheidet unser Gesetzgeber dies anhand der Betriebskostenverordnung deutlich!

Um so besser für dich, dass du neben deinem Mietvertrag auch eine Zusatzvereinbarung schriftlich festgehalten hast. Vergleiche die Definiton und deine Zusatzvereinbarung, auf Gleichheit!

Ein weiterer Vorteil könnte für dich sein, wenn in deinem Mietvertrag unter den Punkt Betriebskosten ein schriftlicher Verweis auf die Betriebskostenverordnung fixiert ist, somit hat sich dein Vermieter auch an diese BetrKv zu halten und dessen Unterscheidung zw. Treppenhausreinigung und Straßenreinigung zu akzeptieren!

Ich gehe mal davon aus, dass durch deine Bereitschaft die Treppenhausreinigung zu übernehmen, die Grundmiete bei dir geringer ausfällt ( z.B. ursprüngliche Grundmiete 350,00 und nun nur noch 300,00). Für deinen Vermieter heisst das 50,00 * 12= 600 ? weniger Mieteinnahmen, diese versucht er steuerlich zurückzuholen und dafür brauch er deine Sozialversicherungsnummer. Ergo: Abgezockt und Frech ist er!!!

Generell ist die Treppenhausreinigung eine umlagefähige Betriebskostenart (sofern sie denn im Mietvertrag der 12 Mieter verankert ist und/oder Bestandteil der Hausordnung ist). Daher fallen für dein Vermieter eigentlich keine Kosten an!

Ich würde deinem Vermieter die Sozialversicherungnummer nicht geben (zumal das auch nicht in der Zusatzvereinbarung vereinbart wurde ? das setze ich jetzt mal voraus-).

Du wirst höchstwahrscheinlich nicht drum herum kommen und einen Fachanwalt aufzusuchen müssen.

Gruß
Feffek

 Susanne Experte!
28.01.2009 18:45

Kennt die Arge die Zusatzvereinbarung eigentlich auch?

 F.Knura
28.01.2009 18:55

Natürlich kennt die Arge die Zusatzvereinbarung, da ich keinen Ärger haben möchte. Ich bin gerade dabei mir die Gesetzestexte im Internet durchzulesen und werde morgen ggf. auf dem Landesgericht anrufen, damit die mir die passenden Paragraphen raussuchen.

Kann ich dem Vermieter eigentlich die Kosten für die Reinigung (Materialien, Wasserkosten) in Rechnung stellen???

Danke an euch alle, hätte nicht gedacht, dass man hier so viele wertvolle Tipps bekommt.

Ich hab mir von Anfang an gedacht, dass der nur aufs Geld raus und der Rest ihm egal ist. Dies hat man ja an der unrenovierten Wohnung gesehen. Er hatte dann ein Wochenende Zeit um diese noch zu streichen...hat dies auch in gewissem Sinne getan als er über die Stellen, an denen vorher Flecken waren, mit Altweißfarbe über Neuweißfarbe drüber gegangen ist. Ich äußer mich jetzt nicht weiter dazu, denn die Wände sind fleckiger als vorher. Aber dies ist ja geklärt.

 F.Knura
28.01.2009 18:55

Natürlich kennt die Arge die Zusatzvereinbarung, da ich keinen Ärger haben möchte. Ich bin gerade dabei mir die Gesetzestexte im Internet durchzulesen und werde morgen ggf. auf dem Landesgericht anrufen, damit die mir die passenden Paragraphen raussuchen.

Kann ich dem Vermieter eigentlich die Kosten für die Reinigung (Materialien, Wasserkosten) in Rechnung stellen???

Danke an euch alle, hätte nicht gedacht, dass man hier so viele wertvolle Tipps bekommt.

Ich hab mir von Anfang an gedacht, dass der nur aufs Geld raus und der Rest ihm egal ist. Dies hat man ja an der unrenovierten Wohnung gesehen. Er hatte dann ein Wochenende Zeit um diese noch zu streichen...hat dies auch in gewissem Sinne getan als er über die Stellen, an denen vorher Flecken waren, mit Altweißfarbe über Neuweißfarbe drüber gegangen ist. Ich äußer mich jetzt nicht weiter dazu, denn die Wände sind fleckiger als vorher. Aber dies ist ja geklärt.

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