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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
Unsere "mitgekauften" Mieter haben t. Mietvertrag 2ZKDB gemietet. Nach Absprache mit den Vorbesitzern haben sie im DG in 3 Räumen Heizung verlegt und durften dafür diese Räme ohne Mietzahlung nutzen (mündl. Absprache vor 11 Jahren). Im Mietvertrag tauchen diese Räume nicht auf.
Die gezahlte Miete ist außerdem deutlich unter dem Mietspiegelsatz.
Den Mietern wird eh demnächst wegen Eigenbedarf gekündigt.
Können wir jetzt für die bisher unentgeltlich genutzten Zimmer Miete verlangen?
Stichwörter: mieterhöhung + möglich

2 Kommentare zu „Mieterhöhung möglich ?”

bunkert

Hallo, wir haben eine DHH gemietet, in der anderen wohnt der Vermieter. Und haben im Keller eine Gasheizung und einen Holzvergaser. Da er kein Geld hat um Gas zu tanken muss jeden Tag von früh bis spät mit Holz gefeuert werden.
Meine Frau ist mit unserer Tochter in Mutterschaft zu hause, damit es nicht kalt ist geht sie jeden Tag von früh bis spät den Holzvergaser mit Holz bestücken, ist meine Frau aber auch mal den ganzen Tag nicht da, sitzen wir in einer kalten Wohnung.Den auch wenn unsere Vermieter mal zu Hause sind, geht da keiner anfeuern( denn die denken die Nachbarn haben ja ein kleines Kind, die brauchen es ja warm).

Was kann ich gegen meinen Vermieter tun, bzw. wie hoch kann ich die Miete kürzen?


Danke

fin Experte!

Zu Caroline: Auch einen mündlichen Vertrag mit Mieter und Vorbesitzer können Sie als neuer Besitzer nicht einfach ändern. Dazu sind Sie nicht befugt.

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