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Staffelmiete

 rafael_k hat diese Frage am 09.11.2009 gestellt
Hallo,
ich habe einen Mietvertrag am 01.02.2005 abgeschlossen. In diesem Vertrag ist eine Staffelmiete vereinbart. Das sieht so aus:
"Die Netto-Kaltmiete erhöht sich zu folgenden Terminen auf folgende Beträge:
ab dem 01.11.2006 Mieterhöhung um 62,91 auf 629,20 Euro
ab dem 01.11.2009 Miererhöhung um 62,91 auf 692,12 Euro
und dann ab dem 01.11.2012 um 62,91 auf 755,03 Euro.
Der Vertrag sagt noch in diesem Punkt:
"Der Vermieter verpflichtet sich, zu den oben genannten Terminen zu überprüfen, ob sich jeweilige Staffelmiete im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmitet (Erlanger Mietspiegel) bewegt. Sofern sich Abweichungen zu Ungunsten des Mieters ergeben, verpflichtet sich der Vermieter bereits jetzt, lediglich die ortübliche Vergleichsmiete zu fordern. Der Vermieter verpflichtet sich außerdem, dem Mieter zu den jeweiligen Erhöhungsterminen eine Mitteilugn über die Erhöhung zukommen zu lassen."
Die erste Mieterhöhung wurde ausgesetzt. Die zweite wurde gemacht und zwar gleich auf 692,12 (also 2x62,92 Euro). Wir haben auch keine Mitteilung erhalten. Diese bekomme ich erst jetzt, nach meiner tel. Nachfrage beim Vermieter.
Bei der Nachfrage, warum ich keine Mitteilung erhalten habe, wurde mir gesagt:
"... das machen wir grundsätzlich nicht ...".
Der Mietspiegel kommt erst im 2011, meine Recherchen haben jedoch ergeben, dass die Mieten im Zeitraum von 12 um etwa 6% gesunken sind.
Der gleiche Vermieter hat in unserer Nähe (100m entfernt) eine sehr vergleichbare Wohnung (lediglich um 2m2 kleiner), die er für die "alte Miete" (d.h. für die, die ich noch vor einem Monat gezahlt habe) vermieten will.
Hier die Frage, ob die Mieterhöhung richtig war und was ich dagegen machen kann?

Vielen Dank im Voraus,
Rafael

3 Kommentare zu „Staffelmiete”

 Berthelstal Experte!
10.11.2009 06:57

Weisen Sie den Vermieter nochmals auf die Mitteilungspflicht laut Mietvertrag hin.
Das ändert aber nichts an der vereinbarten Miethöhe.
Die 1. Mieterhöhung wurde ausgesetzt und sollten sich darüber freuen.
Die 2. Erhöhung wurde richtigerweise zum vereinbarten Termin und in der vereinbarten Höhe vorgenommen.
Die Höhe wurde nach dem Mietspiegel von 2005 festgelegt. Der Vermieter überprüft zu den angegebenen Terminen die ortsübliche Vergleichsmiete, welche im Erlanger Mietspiegel dokumentiert ist.
Der neue Mietspiegel erscheint aber erst 2011 und erst zu diesen Termin kann der Vermieter eine ernuete Prüfung vornehmen.
Der gleiche Vermieter kann in Ihrem Haus auch Wohnungen kostenfrei vermieten; das hätte keinerlei Einfluß auf die Höhe Ihrer Miete. Marktwirtschaft!

 rafael_k
10.11.2009 07:17

Danke für die Antwort.
Bei der 2. Erhöhung passt für mich die Rechnung aber nicht ganz:
566,29 + 62,91 = 629,2 Euro
Muss man hier delta (also 62,91) oder den Endbetrag berücksichtigen? Für mich ist natürlich delta ausschlaggebend und wichtiger...
Letzer Mietspiegel in Erlangen war 2007, d.h. nachdem ich den Mietvertrag abgeschlossen habe. Soll nicht diese Ausgabe überprüft werden?
Wenn ich das dann aber richtig verstehe, kann es sein, dass im 2011 meine Miete gesenkt wird (d.h. wenn die Vergleichsmiete auch sinkt)?
Mit der anderen Wohnung wollte ich nur ein Vergleich machen, damit man (=Vermieter) sieht, dass die Preise stabil bleiben oder sogar sinken.

Danke nochmal und schönen Tag,
Rafael

 Berthelstal Experte!
10.11.2009 07:48

Sie meinen, das damit die Rechnung wieder bei der Ausgangsbasis ansetzt.
Besagt nur, das die vorgesehene Erhöhung ab 1.11.2006 ausgesetzt wurde.
Ab dem 01.11.2009 gilt der vereinbarte Preis und dieser beträgt 692,12 Euro.
Richtig. Der Vermieter hätte nun bei dieser Anpassung den Mietspiegel von 2007 zu Rate ziehen müssen; den er kann nur auf den letzten zurückgreifen.
Sicher kann nach dem Vertragstext zu urteilen auch die Miete sinken.
Sie benötigen den Mietspiegel von 2005 und den von 2007 und vergleichen Sie die Angaben miteinander. Dann sind Sie klüger als ich hier.

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