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Tobi83 hat diese Frage gestellt
Hallo geehrte Leser und Wissende,

bei mir ist derzeit eine wie ich finde diskussionswürdige Situation entstanden:
1. Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Vermieter.
2. Seit zwei Wochen ist meine Warmwasser-Therme defekt. Der Vermieter hat sofort die Handwerker aktiviert, die waren am nächsten Tag zur ersten Diagnose bei mir vor Ort. Leider haben sie es bisher nicht geschafft, den Schaden zu beheben.
3. Auf Grund des Spitzenverhältnisses zum Vermieter möchte ich die Miete nicht sofort mindern, zudem er ja eigentlich nichts für die Unfähigkeit des Heizungsbauunternehmens kann.

Fragen:
A) Kann ich in der Situation überhaupt eine Mietminderung einleiten ?
B) Kann der Vermieter den dann ausbleibenden Mietanteil bei dem Handwerksunternehmen geltend machen ?

Ich bitte um Meinungen und Brainstorming !
Dankeschön !

2 Kommentare zu „Mietminderung auf Handwerker umlegen ?”

kalaydo 06.05.2015 10:02

1. Das ist so wie bei Schäden. Mann muss dem Mieter eine "angemessene Frist" geben um den Mangel zu beseitigen.

Recht sieht so aus. Du kannst nur beim Vermieter eine Minderung verlangen und dein Vermieter muss sie dann beim Unternehmen geltend machen. (Wenn alles Rechtens ist)

Ich würde an deiner stelle, dem Vermieter drauf ansprechen dass du seit 1 Monat kalt duschen musst.
Das er der Firma druck machen soll oder eine andere vllt. beauftragen die schneller es erledigt.

Maggy789 aktiver Benutzer 11.05.2015 09:57

Eine Mietminderung im Sommer wäre hier nicht möglich....

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