Kündigungsfrist
SusanneB hat diese Frage am 24.09.2008 gestellt
Wir wohnen seit 2001 in einer Mietwohnung und wollen nun in eine andere Wohnung umziehen. Im Mietvertrag steht etwas mit Kündigungsfrist in Bezug auf den Paragraphen 565 BGB, dieser betrifft aber die gewerbliche Weitervermietung an Dritte, trifft das dann auch auf uns zu? Dann hätten wir nämlich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Des weiteren muss ich noch ewähnen, dass wir eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet haben.
Wäre toll, wenn jemand mir weiter helfen könnte.