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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, vielleicht kann mir jemand von Euch helfen. Wäre toll - :)

Ausgangssituation: Mietvertrag zwischen mir und meinem Lebensgefährten, beide sind im Vertrag genannt und beide haben unterschrieben. Also sind beide Mietvertragspartner.

Wegen Trennung wurde nun die Wohnung fristgemäß von beiden zum 30.09.04 gekündigt und die Kündigung wurde angenommen.
Ich bin bereits im Juli ausgezogen (also ca. 3 Monate vor Mietende) und habe dies auch umgehend dem Vermieter schriftlich mitgeteilt. Mein Partner ist 2 Wochen vor Mietende ausgezogen. Meine Miethälfte (warm) habe ich ordnungsgemäß bis Mietende bezahlt. Wohnungsübergabe erfolgte zusammen mit Nachmieter und Vermieter. Der VM weigerte sich aber, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, allerdings wurden auch keine Mängel festgestellt bzw. angezeigt. Auch im Nachhinein nicht.

Soweit ist alles in Ordnung.

Da die Wohnung ohne Mängel übergeben wurde, habe ich den Vermieter Ende November höflich schriftlich um Abrechnung der Kaution gebeten. Die Kaution läuft nicht auf beide Mieter, sondern nur auf meinen Namen. Ich bekam keine Reaktion vom Vermieter.

Mitte Dezember habe ich ihm nochmal geschrieben und zwar mit Terminsetzung und Androhung von Rechtsmitteln. Wieder keine Reaktion vom Vermieter.

Gestern (24.01.05) rief mich mein Ex-Partner an und teilte mir mit, dass er vom Vermieter die NK-Endabrechnung und die Kautionsabrechnung erhalten hätte. Ich habe aber keine Abrechnung bekommen. Auch nicht in Kopie. Auf meinem Konto ist heute allerdings vom VM eine Zahlung eingegangen, mit dem Vermerk "Rückzahlung Kaution".

Nun meine Frage: Ist der Vermieter verpflichtet, an beide Mietparteien die Abrechnungen zu schicken oder nicht ? Ihm ist schliesslich bekannt, dass wir nicht mehr gemeinsam leben. Ausserdem läuft die Kaution doch auf meinen Namen. Der VM hätte doch mir die Abrechnung schicken müssen und nicht meinem Ex-Partner, oder ?

Kann ich nun vom VM verlangen, dass er mir die Abrechnungen auch schickt oder hat er mit der Zusendung an meinen Ex-Partner seine Pflicht erledigt ? Wenn ja, wie kann ich denn nun den überwiesenen Abrechnungsbetrag prüfen ??? Muss ich auf den "guten Willen" meines Ex-Partners hoffen, dass er mir Kopien von den Abrechnungen macht oder was kann ich nun tun ?

Eine weitere Frage: Muss ich für den Zeitraum ab meinem Auszug bis zum Mietende die Kosten für den Wasserverbrauch und den Strom-/Gasverbrauch meines Partners mitbezahlen ? Er hat doch die letzten 3 Monate alleine in der Wohnung gewohnt.

Im Voraus schon mal ein Dankeschön für die Antwort(en).

Gruss
Asti

1 Kommentar zu „NK-/Kautionsabrechn. / Wohnungskündigung wg. Partnertrennung”

Gast Experte!

Hallo,

Ausgangssituation: Habe einen befristeten Untermietvertrag für 6 Monate gilt. Im Vertrag steht, dass ich eine Kündigungsfrist von 3 Monaten habe.
Beide Vertragsparteien haben unterschrieben. Ich will nun vorzeitig ausziehen, die Hälfte der Zeit ist auch abgelaufen.


Situation:
Muss ich die MIete bis zum Ende weiterzahlen? Oder ist die Sachlage nicht rechtens, da bei einem 6-monatigen Vertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monate nicht "rechtens" ist?

Was ist zu tun?

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