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daqui hat diese Frage gestellt
ich ziehe nach drei Jahren aus meiner Wohnung aus.
in dem Kellerraum, der mir vertraglich NICHT zugeordnet ist, den ich aber einfach bezogen habe, befindet sich noch einiges an Gerümpel des vorherigen Benutzers.
vor ein paar tagen bat der Vermieter darum die Einheiten mit Namen zu versehen, da sie sonst ausgeräumt werden würden. dies habe ich getan, nun wurden viele andere Kellerräume ausgeräumt, aber meiner nicht, und jetzt wo ich ausziehe mach ich mir darüber Gedanken, ob er von mir verlangen kann den Kellerraum, den ich benutzt habe auszuräumen.
schließlich kann es ja sehr gut sein, dass ich nun diesem raum zugeordnet bin, da ich meinen namen dort angebracht hatte.

eine baldige antwort würde ich sehr begrüßen,

dankeschön

Stichwörter: räumen + abnahme + vormieter + auszug + Gerümpel

1 Kommentar zu „auszug+Kellerentrümpelung?”

Ghostraider Experte!

Wenn Sie schon einen Raum ohne Genehmigung nutzen und diesen dann anschließend mit Ihren Namen versehen damit jeder sieht hier habe ich mein Eigentum stehen, dann bedarf es doch keiner Frage das Sie in der Verantwortung stehen den Raum bei Kündigung sauber zu verlassen.

Auch wenn Sie keinen Namen da angebracht haben und Sie haben diesen Raum genutzt steht Ihnen nicht das Recht zu den dreckig zurück zu lassen.

Das da noch Sachen vom Vormieter stehen, das ist Ihr Pech.
Nur sollten Sie erst einmal prüfen ob es Sachen mit einem Verkaufwert sind bevor Sie diese Entsorgen, da der Vormieter da ja noch Ansprüche drauf hat.

Am besten ist es dies dem Vermieter mitteilen damit er sich darum kümmert, da dieser wahrscheinlich die neue Adresse vom Vormieter hat und sich mit diesem in Verbindung setzen kann.

Gruß
ghost

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