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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Ich habe eine Frage betreffend der Hundehaltung in Mieitshäusern.
Und zwar hab ich folgende frage:

ein freund hat sich einen Dalmatiner - Hundewelpen zugelegt in einem Mietshaus mit ca. 9 Parteien!Die Mietwohnung ist auch so gelegen das der Hund sehr viel Auslauf hat und somit nicht im Hausflur oder sonst wo in der Mitewohnung "herumstreunt" Im Haus selber gibt es keine weiteren Hunde, aber dafür an die 5 Katzen. Mein Freund ist nun davon ausgegangen das die Tierhaltung von Hunden und Katzen erlaubt ist. Doch nach einem Blick auf die Hausordnung steht darin das man die Zustimmung des Vermieters für eine generelle Tierhaltung einholen muss. Daraufhin hatten wir eine Mieterin gefragt die 3 Katzen in ihrer Wohnung hält, ob sie sich solch eine Genehmigung geholt hatte und verneinte dies. Wie sähe die Rechtslage aus, das der Vermieter die Genehmigung für den Hund nicht erteilt ohne jegliche Gründe! Muss der Vermieter gewichtige Gründe angeben um die Genehmigung zu verbieten oder reicht vom Vermieter ein reines NEIN zur Hundehaltung.
Inwieweit würde es helfen das man die anderen Parteien in Kenntnis setzt wegen der Hundehaltung und diese nichts dagegen haben?
Stichwörter: vermieter + angeben + gründe + hundehaltung + verbot

0 Kommentare zu „Hundehaltung! Muss Vermieter Gründe beim Verbot angeben?”

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