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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo leute, hier mein sachverhalt:

ich bin am 08.09.05 in eine 32qm große altbauwohnung eingezogen. habe zwei zimmer und insgesamt 3 heizkörper. mein warmwasser wird direkt vom gasofen bei bedarf beheizt. die heizkörper habe ich im zeitraum von ca. 4 monaten genutzt. (oktober,november,dezember und april) im zeitraum vom 20. dezember bis zum 27. märz waren meine heizkörper ausgestellt und warmwasser habe ich nicht genutzt, da ich mich auf einer fortbildung befand. die vorauszahlung für die gaskosten betrugen ca 20,-€ monatlich, so dass ich insgesamt bis einschließlich april 160,-€ bezahlt habe. die ablesung der verbrauchswerte wurde ende april durch eine unabhängige firma vorgenommen.

so, nun habe ich vor einigen tagen eine nachzahlungsaufforderung von meinem vermieter erhalten. hier wird ein gesamtgasverbrauch in höhe von 460,-€ aufgeführt. dies bedeutet, dass ich eine nachzahlung von 300,-€ zum 30.05.06 vornehmen soll. eine genaue kostenauflistung habe ich bisher nicht erhalten.
nach einem vergleich der nebenkostenabrechnung mit weiteren mietern habe ich festgestellt, dass diese ingesamt 300,-€ gaskosten für ein ganzes jahr zahlen müssen obwohl sie größere wohnungen haben. der einzige unterschied ist, dass sie eigene zähler in ihren wohnungen besitzen und ich meinen zähler mit meiner vermieterin teile. desweiteren besitzen sie keine meßgeräte an ihren heizkörpern.
meine vermieterin begründet die hohen kosten mit den preiserhöhungen der gasanbieter.
da ich mich sehr wenig in der wohnung aufgehalten habe (an wochenenden, urlaubstage und während der fortbildung die heizung aus war), kann ich diese imensen kosten nicht nachvollziehen....
:? was kann ich nun dagegen tun oder soll ich mich meinen schiksal fügen und diese rechnung bezahlen?

5 Kommentare zu „Überhöhte Nebenkostenabrechnung. Wer kann helfen??”

crimen

wenn ich ihren beitrag richtig entepretiere, bedeuten das, dass ich keine chance habe gegen diese meines empfindens nach überhöhte rechnung anzugehen? bzw. wenn ich dagegen angehe dann mit wenig erfolgsaussichten?

Rano Experte!

Bei dem Bericht geht einiges durcheinander!

Ich gebe mal wieder, was ich herausgelesen habe:
Es gibt einen Gaszähler für zwei Wohnungen (Deine / Vermieterin)
Beide Wohnungen haben eine eigene Therme (Geyser).
In Deiner Wohnung sind Erfassungsgeräte an den Heizkörpern.
In der Wohnung der Vermieterin aber nicht.

Irgendwie ist das Kappes! (sorry)

Aus obigem würde sich fast schliessen lassen, dass die Abrechnungsfirma nur zwei Größen für die Berechnung hatte:
- den Gesamtgasverbrauch von 2 Wohnungen
- Ablese-Einheiten von lediglich Deinen Heizkörpern

Da kann doch nix vernünftiges bei rauskommen! <!-- s :-) --><!-- s :-) -->

Es liegt die Vermutung nahe, dass Dir die komplette Gasrechnung aufgebürdet wurde. Hier unbedingt Einsichtnahme in die Abrechnungsunterlagen fordern!

Gruß
Ralph

fin Experte!

Sie schrieben, Sie hätten Messgeräte an den Heizkörpern. Sind diese denn abgelesen worden vor der Abrechnung?

crimen

zum sachverhalt nochmal: meine vermieterin und ich haben einen gemeinsamen gasofen und somit einen gemeinsamen zähler. ich kann nur von meiner wohnung sagen, dass an den heizkörpern messgeräte angebracht sind. zu ihrer wohnung kann ich leider nichts zu sagen.

ja die messgeräte an den heizkörpern wurden vor der ausstellung der rechnung bereits abgelesen. die abrechnungsunterlagen habe ich bereits angefordert.
in der nächsten woche müsste ich die genaue abrechnungsauflistung erhalten. dann kann ich bestimmt mehr dazu sagen. tut mir leid für die unklarheiten im sachverhalt, aber ich kann bisher auch davon berichten was meine vermieterin mir erklärt hat. ich bin selber total verwirrt. <!-- s:? --><!-- s:? -->

fin Experte!

Warten Sie bis die Abrechnungsunterlagen da sind. Normalerweise bekommt man auch erst mit den Abrechnungsunterlagen die Zahlungsaufforderung und nicht schon vorher. Der Mieter muß seine Kosten ja schließlich nachvollziehen können. Wenn bei Ihnen abgelesen wurde, so wird Ihr Verbrauch auch in der Abrechnung berücksichtigt sein.

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