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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin im September 2005 in eine neue Wohnung gezogen, als Nachmieter, d.h. ich habe eine Klausel unterschrieben das ich die Rechte und Pflichten des Vormieters übernehme.
Mir wurde vor zwei Wochen die Nebenkostenabrechnung 2004 zugestellt.
Auf meinen Wiederspruch eine Woche später, mit der Begründung das ich im Abrechnungszeitraum gar nicht Mieter der Wohnung war, wurde mit einer Mahnung (5€ Mahngebühren) und der telefonischen Androhung des Gerichtsvollziehers reagiert.
Es gab keine Reaktion auf meinen Wiederspruch.

Bin ich verpflichtet die Nebenkostenabrechnung zu bezahlen, auch wenn der Vormieter nicht mehr auffindbar ist?

Welche rechtlichen Schritte, außer der Klage, bleiben mir noch?

1 Kommentar zu „Nebenkostenabrechnung des Vormieters”

Susanne Experte!

Ich glaube, da will Dich jmd. gehörig über den Tisch ziehen. Ich würde ganz dringend raten mit allen Unterlagen einen Fachanwalt aufzusuchen.

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