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Schornsteinfeger

 engelhafte1 aktiver Benutzer hat diese Frage am 08.11.2011 gestellt
Hallo,ich hoffe mir kann jemand hier helfen.Unser Alter Vermieter hat die Gebühren für den Schornsteinfeger auf die Mietparteien(in diesem Fall 3 Parteien) umgelegt. Unser neuer Vermieter möchte das nun auf die Wohnfläche umrechnen.Ist das so korrekt?

3 Kommentare zu „Schornsteinfeger”

 Bladder Experte!
08.11.2011 15:32

Der Vermieter darf dies tun, aber nur für die folgende Abrechnungsperiode und er muss dies auch dem Mieter gegenüber begründen.

Da aber regelmäßig die Arbeiten des Schornsteinfegers in jeder Wohnung die gleichen sind, wäre ich auf die Begründung gespannt.

Oder haben die Mieter, jeder für sich, einen eigenen Schornstein?

 engelhafte1 aktiver Benutzer
08.11.2011 17:27

Danke für die Antwort.Es gibt 2 Schornsteine in diesem Haus da es auch Möglich ist einen Ofen anzuschliessen.Ich habe bereits mit dem Zuständigen Schornsteinfeger gesprochen und der erzählte mir Haarsträubende dinge über den Vermieter.So zb.das Wartungsarbeiten abgerechnet werden die nie gemacht wurden.Er wusste das weil sein Bruder diese Arbeiten immer gemacht hat von einer Firma aus.Eine Partei mit 5 Personen und 125 m2 Wohnfläche zahlt zur zeit jedes Jahr rund 94 Euro!!! Habe den Mietvertrag ganz schnell vernichtet....Da hat der Schornsteinfeger mal wieder Glück gebracht :-)

 engelhafte1 aktiver Benutzer
08.11.2011 17:28

Also diese Arbeiten wurden eine Zeitlang ausgeführt und sind aber nun seit Jahren eingestellt!

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