hat diese Frage am 08.11.2011 gestellt
Bladder
08.11.2011 15:32
Der Vermieter darf dies tun, aber nur für die folgende Abrechnungsperiode und er muss dies auch dem Mieter gegenüber begründen.
Da aber regelmäßig die Arbeiten des Schornsteinfegers in jeder Wohnung die gleichen sind, wäre ich auf die Begründung gespannt.
Oder haben die Mieter, jeder für sich, einen eigenen Schornstein?
engelhafte1
08.11.2011 17:27
Danke für die Antwort.Es gibt 2 Schornsteine in diesem Haus da es auch Möglich ist einen Ofen anzuschliessen.Ich habe bereits mit dem Zuständigen Schornsteinfeger gesprochen und der erzählte mir Haarsträubende dinge über den Vermieter.So zb.das Wartungsarbeiten abgerechnet werden die nie gemacht wurden.Er wusste das weil sein Bruder diese Arbeiten immer gemacht hat von einer Firma aus.Eine Partei mit 5 Personen und 125 m2 Wohnfläche zahlt zur zeit jedes Jahr rund 94 Euro!!! Habe den Mietvertrag ganz schnell vernichtet....Da hat der Schornsteinfeger mal wieder Glück gebracht
engelhafte1
08.11.2011 17:28
Also diese Arbeiten wurden eine Zeitlang ausgeführt und sind aber nun seit Jahren eingestellt!
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