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Susanne
Erst mal klären, ob eine Pauschale oder eine Vorauszahlung bezüglich der Betriebskosten geleistet wird. Das steht im Mietvertrag. Ist eine Pauschale vereinbart, gibt es keine Abrechnung.
Weiterhin kommt es darauf an, welchen Abrechnungszeitraum der Vermieter für sein Wirtschaftsjahr ansetzt. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugestellt sein. I.d.R. entsprich das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr und die Abrechnung vom 01.01.2004-31.12.2004 hätte bis zum 31.12.2005 zugestellt sein müssen.
Rechnet der Vermieter aber sein Wirtschaftjahr vom 01.10.2004-30.09.2005, so muss die Abrechnung bis zum 30.09.2006 zugestellt werden und er hätte demnach noch Zeit.
Dazu könnte man mal die Nachbarn befragen.
paradies
Erst mal klären, ob eine Pauschale oder eine Vorauszahlung bezüglich der Betriebskosten geleistet wird. Das steht im Mietvertrag. Ist eine Pauschale vereinbart, gibt es keine Abrechnung.
Weiterhin kommt es darauf an, welchen Abrechnungszeitraum der Vermieter für sein Wirtschaftsjahr ansetzt. Die Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums dem Mieter zugestellt sein. I.d.R. entsprich das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr und die Abrechnung vom 01.01.2004-31.12.2004 hätte bis zum 31.12.2005 zugestellt sein müssen.
Rechnet der Vermieter aber sein Wirtschaftjahr vom 01.10.2004-30.09.2005, so muss die Abrechnung bis zum 30.09.2006 zugestellt werden und er hätte demnach noch Zeit.
Dazu könnte man mal die Nachbarn befragen.[/quote:411f4]
Bei den Nachbarn sieht das genauso aus.
Kann der Vermieter das Wirtschaftsjahr frei bestimmen ? Im Mietvertrag steht da nichts.
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