gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietrecht Türen innen

Wer kann uns helfen...!?
Wir wohnen nunmehr seit einem Jahr in einer Mietwohnung des Bauvereins Wesel.
Die Wohnung wurde vor Einzug modernisiert, u.a auch die Türen innen, allerdings mit einem nicht mehr norm gerechtem Maß. Die Türen sind so klein das kein Sofa oder ähnliches hindurch passt.
Hier kam es zu Schäden, wie Kratzer.
Nun hat uns der Bauverein eine Frist gesetzt, wir neue Türen usw. einbauen lassen sollen, oder aber der Bauverein würde dies in Auftrag geben.
Wir sind der Meinung dies nicht rechtens sein kann, da damit schon bei einem Auszug erneut mit Schäden zu rechnen wäre und somit erneut dies vor uns stehen würde.
Wir sind der Meinung, sol Repraturen erst bei Auszug von uns erledigt werden müßen(???)
Wer kann uns hier weiter helfen!?
Gruß
Simone & Tom
Stichwörter: innen + mietrecht + türen

Antworten

antwort von administrator am
Ich bin zwar kein Profi, aber ich denke, als ihr euch die Wohnung angelacht habt, kanntet ihr die Türmasse. Wenn eure Möbel da nicht problemlos durchpassen, so kann es doch nicht auf den Vermieter abgewälzt werden...

Ob die Instandsetzung nun unbedingt jetzt, oder nach Ausszug gescheen muß, kann ich natürlich nicht entscheiden.

Fragt doch mal beim Mieterverein nach

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