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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mietrecht Zulässigkeit der Einschränkung eines Wegerechts durch Anbringen von Toren

Dok.-Nr. 54799, OLG DÜSSELDORF vom 1.10.2002, 4 U 20/02
Besitzt ein Grundstückseigentümer ein Wegerecht über ein benachbartes Grundstück, darf dieses durch Zäune und abschließbare Tore eingeschränkt werden, wenn hierfür ein entsprechendes Sicherheitsbedürfnis festgestellt ist und der Wegerechtsinhaber eine ausreichende Anzahl an Schlüssel erhält, um die Tore öffnen und schließen zu können. (Aus den Gründen: ...Der Berechtigte ist grundsätzlich dazu verpflichtet, Schutzvorkehrungen des Eigentümers gegen Eindringen, Beschädigen und Entwenden zu akzeptieren und die damit verbundenen notwendigen Einschränkungen seines Ausübungsrechts hinzunehmen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Absperrungen nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führen und die Absperrungen und Tore Folge eines im Vergleich zum ursprünglichen Zustand gesteigerten Sicherheitsbedürfnisses sind. In einem solchen Fall haben es die Berechtigten hinzunehmen, dass die Tore in der Nachtzeit verschlossen gehalten werden...).
Stichwörter: mietrecht + wegerecht

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