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gegenwart hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe das Problem, dass ich bereits wegen Mängel die Miete um 10% gekürzt habe. Nun werden Bauarbeiten durchgeführt (Gerüst, Balkon) und ich will die Miete um weitere 15% kürzen.
Die Bauarbeiten begannen schon im August, somit muss ich die Mietminderung rückwirkend auf die Tage berechnen.

Mir wurde nun gesagt, dass ich die 15% auf die Nettomiete berechnen muss, ohne die schon stattfindende Kürzung von -10%. Stimmt das??
Meiner Meinung nach müsste ich die Mietminderung von -15% auf die bisher gekürzte Nettomiete von -10% berechnen.
Sonst wäre es doch nur eine Minderung von -5% auf die bisher gekürzte Nettomiete von -10%.
Dumm gesagt, ich kurze die Nettomiete nun für einen vollen Monat um -35%.

Ebenfalls findet somit die Berechnung einzelner Tage mit der bereits gekürzten Nettomiete um -10% statt, oder?

Vielen Dank für die Hilfe!

Mit freundlichen Grüßen
H. Dekker

1 Kommentar zu „Zweimalige Mietminderung - Berechnung”

Berthelstal Experte! 28.08.2009 19:33

Ich würde die Miete nicht nur nach Tagen kürzen, sondern es geht sicher auch nach Stunden und Minuten. Da lässt sich bestimmt noch einiges rausholen.

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