Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Martha hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir sind im Juli in ein Haus gezogen und ende September wieder ausgezogen. Rechtzeitige Kündigung hat der Vermieter bekommen. Das Mietverhältnis endete am 30.11. Dadurch das der Vermieter nicht in Deutschland lebt, kam zur Übergabe sein Steuerberater. Der uns das Übergabeprotokoll mit einem Mängel (Telefonleitung von einem Zimmer ins andere verlegt) unterschrieb. Dies war am 17.11. Am 24.12. rief uns unser Exvermieter an (der extra nach Deutschland kam) und meinte es wären mehr Mängel entstanden wie auf dem Protokoll aufgezählt sei.
- Telefonleitung über Flur angetackert am Laminatboden
- Farbklekse im Wohnzimmer EG auf Laminat und Kaminofen
- Haustür EG lässt sich nicht abschließen bzw.aufschliessen
- Wohnküche OG links vorm Fenster ist eine Abschlußleiste durch irgendwelche Gegenstände abgeschabt wurden
- Bad EG
Wc-Sitz ist demontiert und liegt nur auf Keramik (Schrauben fehlen)
Duschbereich Schimmel bzw.Stockflecken an Decke dadurch sind auch
die Deckenleuchten angerostet
- durch überlaufen der Wanne ist Wasser an der linken Trennwandseite herausgedrückt und es befinden sich wasserlaufspuren an dusche und am boden.

Jetzt setz er uns ein Frist bis zum 03.01 diese Mängel zubeseitigen oder er macht es und behält die hälfte der Koution. Mal davon absehen, kann es schonmal nicht sein, dass in 3 Monaten diese Schäden entstanden sein können, bezüglich des Schimmels an der Decke. Da uns am Anfang schon aufgefallen ist, dass dort was gemacht worden ist und es nicht auffallen solllte. Im August haben wir Ihn darauf schon angesprochen.
Meine Frage nun, wenn ein bevollmächtigter Verträter ein Übergabeprotokoll mit uns unterschreibt, und der eigentliche Vermieter zum späteren Zeitpunkt mehr Mängel bemängelt, müssen wir dann dafür noch Haften?

Vielen Dank im voraus
Martha

1 Kommentar zu „Kautionseinbehalt wegen spätere Mängel nach Übergabeprotokoll!”

Dionysos Profi

Liebe Martha,

ein Übergabeprotokoll hat Dokumentations- und Beweisfunktion. Ihr Vermieter hat zur Übergabe einen bevollmächtigten Vertreter als Erfüllungsgehilfen geschickt, das Übergabeprotokoll ist also wirksam.

Insofern brauchen Sie nachträglich "gefundene" Mängel nicht gegen sich wirken zu lassen, bzw. Ihr Vermieter trägt die Beweislast dafür, dass die Mängel a) schon bei Übergabe vorhanden und b) von Ihnen vorsätzlich bei der Übergabe so verdeckt worden sind, dass sie nicht aufgefallen sind.
Dies ist fast nicht möglich!

Dies würde ich dem Vermieter in passenden Worten schriftlich mitteilen.

Sollte er sich immer noch nicht geneigt zeigen, die Kaution in voller Höhe auszuzahlen, empfehle ich Ihnen den Mieterverein oder einen Fachanwalt.

LG

Dionysos
Heute ist die "Gute, alte Zeit" von morgen.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.