Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
gerda3 hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einer WG, mit zwei anderen Jungs zusammen, die zufälligerweise auch die Söhne, der eigentlichen Mieterin sind. Ihr müsst euch vorstellen, dass sie die offizielle Mieterin ist, allerdings uns drei in der Wohnung wohnen lässt. Wir zahlen ihr monatlich die Miete auf Ihr Konto ein. Letzten Herbst hat Sie sich entschlossen, die Wohnung zu sanieren (weil Sie vorhatte selbst irgendwann wieder zurück zu ziehen). Finanzieren wollte Sie das Ganze mit einem Erbe, welches sich letztendlich doch nicht ergeben hat, obwohl die Handwerker schon in der Bude standen. Wichtig ist auch zu wissen, dass ich weder schriftlich noch verbal um ein Einverständnis gebeten wurde, sondern quasi über meinen Kopf hinweg entschieden wurde, dass die Sanierung stattfindet. In erster Linie ist das auch kein Problem, da wir ja davon ausgingen, dass sie die Kosten trägt. Jedoch, wie bereits erwähnt, hatte sich das mit dem Erbe erledigt und sie musste die Kosten, die sich laut Ihrer Aussage auf ca. 8000,- belaufen, selbst tragen. Es wurde eine neue Küche eingebaut, die ich allerdings nie nutze, da meine Mutter meine Nachbarin ist und ich stets dort zu essen und zu kochen pflege (einfach aus Gewohnheit). Nun kam jedoch von Ihr die Aufforderung ab sofort 50€ mehr Miete zu bezahlen (von 253€ auf 303€). Eigentlich vereinbarten wir, dass ich bei meinem Auszug eine Ablöse von Ihr zurück bekomme, da ich ja zumindest einen kleinen Anteil an der Küche habe, allerdings schlecht eine Tür aus der Küche rausreissen kann. Nun steht der Auszug kurz bevor und jetzt heißt es plötzlich sie wird mir nichts bezahlen. Meine Frage ist nun, ob ich mich überhaupt dagegen wehren kann und wenn ja wie. Interessant ist vielleicht noch zu wissen, dass wir keinen Untermietvertrag haben (also alles per Absprache gehandhabt haben) und der Vermieter im Grunde ncihts von unserer WG weiß, was Sie nicht unbedingt gut dastehen lässt. Doch bevor ich Sie daran erinnern muss, würde ich Ihr einfach gerne handfeste Paragraphen oder wenigstens irgendwas sicheres vorbringen. Ich bin mir halt einfach unsicher, ob ich im Recht bin. Ich freue mich über jede Hilfe!

Vielen Dank

3 Kommentare zu „Zurückerhalt von Ablöse für Küche bei Auszug???”

Berthelstal Experte! 15.09.2009 08:01

Unverständlich.
Ihre "Vermieterin" hat auf ihre Kosten eine neue Küche einbauen lassen und wollte nun eine Mieterhöhung durchsetzen. Ab sofort geht schon garnicht.
§ 561 BGB läßt Ihnen genügend Spielraum zum Handeln.
Ihnen wurde eine Ablöse von der Küche versprochen. Waren Sie denn an dem Kauf der Küche finanziell beteiligt ?

gerda3 15.09.2009 20:31

Sie hat mich weder gefragt noch anderweitig involviert. Beim Kauf der Küche habe ich mich nicht finanziell beteilligt. sie hat alles vorgestreckt und weil das Erbe nicht "eingetroffen" ist, hieß es halt, wir sollen es abbezahlen. Bis jetzt habe ich 250€ abbezahlt (seit Mai zahle ich 50€ mehr). die Küche hat 3500,- gekostet, somit gehört mir ja die küche zu geschätzten 7%. Meine Überlegung war nun die, ihr den Vorschlag zu machen, für Oktober keine Miete zu zahlen, als Ablöse (oder wie man das auch nennen mag) für meinen Anteil an der Küche. Ist das so vertretbar?

gerda3 15.09.2009 20:34

achso und danke für die antwort ;)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.