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MIMI hat diese Frage gestellt
Weiß jemand was zu diesem Detail?

Ich bin seit 31.07.07 aus der betr. Wohnung ausgezogen.
Am 05.11.07 kam ein Schreiben der Vermietung, in dem die Kaution (465 €) mit Zinsen bis zu diesem Zeitpunkt verrechnet war; das ganze wurde noch mit der Nebenkostenabrechnung 2006 verrechnet, dazu die Ankündigung, daß "bis zur Erstellung der Neben-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen per 31. 07. 07" noch 150 € einbehalten werden. Den Rest der verzinsten Kaution bekam ich im selben Monat überwiesen.
Datiert vom 28. 07. 08 ist in den letzten Tagen die Nebenkostenabrechnung von 01. 01. 07 bis zum Zeitpunkt meines Auszugs, also 31. 07. 07 per Post gekommen. Zu den einbehaltenen 150 € bekomme ich eine Gutschrift von etwa 30 €.
Weil aber die Heiz- und Warmwasserabrechnung noch aussteht, werden nach wie vor 120 € zurückbehalten, die restlichen 60 € kriege ich jetzt überwiesen.
(mit der Heiz- u WWabrechnung rechne ich nach der Erfahrung der bisherigen Jahre erst gegen November 2008, hoffe aber ebenfalls auf Guthaben bzw. keine Nachzahlung, da der Winter so warm war und ich extrem gespart habe..., auf jeden Fall keine 120 € Nachzahlung!!)

Nun meine Frage: Ich weiß, daß der Vermieter berechtigt ist, einen Teil der Kaution zu behalten, bis alle ausstehenden evtl. Nachforderungen beglichen sind.
Aber stehen mir dann für diese einbehaltene Restkaution nicht auch noch die Zinsen zur Verfügung??? so wie für den Kautionsbetrag bis zum Zeitpunkt der Rückzahlung nach Auszug?
In der ersten Rückzahlungsportion waren Zinsen für die gesamte Mietkaution angegeben, aber in der jetzigen Nebenkostenabrechnung ist davon für die Restkaution keine Rede - und ich wüßte gerne, ob ich für die endgültige Zahlung des Restes, mit der ich dann Ende 2008 endlich rechne, nicht auf die Zinsen der einbehaltenen Beträge bestehen kann - immerhin macht das Zinsen für 12 Monate lang 150 € und weitere 4-5 Monate 120 € meines Geldes aus.

Danke, Gruß
Mimi

0 Kommentare zu „Zinsen auch für einbehaltene Restkaution?”

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