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STEPPENWOLF10 hat diese Frage gestellt
muß ich einer wohnungsbegehung auch ohne angabe triftiger gründe zustimmen ?

2 Kommentare zu „WOHNUNGSBEGEHUNG”

forsetis Experte! 16.06.2013 15:03

Was soll man zu dieser wirklich umfangreichen Frage sagen?

Antwort: Ja, nein, vielleicht, vielleicht auch nicht.

Suchen Sie sich das Passende raus. Aber immer bedenken, in einem Forum gibt es keine Gewähr für Richtigkeit.

Wumme 30.06.2013 15:02

Nein musst du nicht, es ist deine Wohnung für die du Miete zahlst. Der Vermieter darf dich bitten ja, aber zwingen nicht. Der Vermieter muss dir mehrere Termine zur Auswahl geben und du darfst dann entscheiden wann es dir am besten passt. Passt dir kein Termin, so musst du einen Termin vorschlagen.

Da auch du dir nicht die Mühe gemacht hast dein Problem zu beschreiben, mache ich sie mir auch nicht. Hier solltest du alle Infos finden die du brauchst :

http://www.mietrecht.org/

LG,

Wumme

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