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vanexel hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen,

ich hoffe mir kann jemand bei Folgendem Problem helfen:

Am 08.05.10 habe ich eine Wohnung angemietet die von einer Maklerin vermittelt wurde. Bei allen Besichtigungsterminen war auch der Besitzer zugegen. Am 21.05. erhielt ich ein Schreiben der Raiffeisenbank in dem mir mitgeteilt wurde, dass das Haus bereits seit November 2009 unter Zwangsverwaltung stehen würde. Die Miete incl. Nebenkosten muss ab sofort auf ein seperates Konto der Bank überwiesen werden. Nach tel. Rücksprache mit dem Kreditinstitut wurde mir versichert, dass der "Hausbesitzer" den Vertrag nicht hätte unterzeichnen dürfen, da die Bank zum Unterzeichnungszeitpunkt bereits genanntes Zwangsverwaltungsrecht besaß.

- Kann ich aufgrund dieser Konstellation die Maklerprovision zurückfordern?
- Welche mietrechtlichen Konsequenzen ergeben sich daraus für mich?

1 Kommentar zu „Rückforderung Maklerprovision”

Balkonexperte Experte! 28.05.2010 11:08

Sie sind ja erst einmal in der Wohnung und sollten zusehen, dass Sie mit der Bank den Mietvertrag abschließen. Dann dürfte sich die Rückforderung der Maklergebühr erübrigen.

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