hat diese Frage gestellt
Susanne
Wieso, ich sehe kein Problem, wenn Du die Kündigungsfrist einhältst.
Man findet natürlich auch Wohnungen zum vorübergehenden Gebrauch, die sind aber i.d.R. möbiliert.
Du musst lediglich darauf achten, dass der Vertrag nicht einen gegenseitigen Kündigungsausschluss für einen Zeitraum beinhaltet.