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Darkwizard hat diese Frage gestellt
Hallo alle zusammen,

Folgende Frage:

Eine Wohnung unterliegt der Wohnpreisbindung und wird vom Mieter Teiluntervermietet. Nun muss diese Preisbindung auch bei der Teil-Untervermietung berücksichtigt werden oder?

Und was bedeuetet dies konkret?

Ich freue mich auf Antworten,

Gruß Darkwizard

4 Kommentare zu „Wohnpreisbindung”

Balkonexperte Experte! 30.05.2011 13:46

Liegt die Erlaubnis zur Untervermietung vom Vermieter vor? Sie sollten dort einmal nachfragen, was Sie bei der Untervermietung beachten müssen, um den Status dieser Wohnung nicht zu verlieren.

Gotthilf Experte! 30.05.2011 14:03

Es kommt darauf an, wie groß der Anteil der Untervermietung an der Wohnungsgröße ausmacht.

Hier einmal § 31 dazu lesen:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nmv_1970/gesamt.pdf

Nicht unwichtig ist, dass auch der Vermieter bei einer Untervermietung von preisgebundenem Wohnraum mehr Miete kassieren darf.

Im selben Link bitte § 26 Abs. 3 dazu lesen.

Gotthilf Experte! 30.05.2011 14:05

Wenn der Link nicht läuft, bitte in die Befehlszeile des Browsers kopieren.

Darkwizard 30.05.2011 16:14

Vielen Dank für eure Antworten!

Als § 31 I NMV dürfte nicht anwendbar sein, da es 2 Räume + Küche, Bad, Flur gibt aber der kleinere Raum untervermietet wird, also weniger als die hälfte der Gesamten Wohnfläche oder?

Also kann der Vermieter höchstens 2,5 € mehr im Monat nach § 26 III 1. Variante verlangen?

Die Genehmigung zur Untervermietung liegt vor. Muss ich sonst noch auf etwas achten?

Gruß Darkwizard

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