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studentin1980 hat diese Frage gestellt
mir wurde von meiner verwaltung fristlos gekündigt, da meine untermieterin sich mit denen verbündet hat und mich dort angezeigt hatte. der kündigungsgrund war unerlaubte untervermietung und im endeffekt kam raus,dass der vermieter einfach mehr miete von ihr bekommt und sie mich auf widerliche art und weise raus gemobbt haben.nun ist folgendes problem,dass ich eine räumungsklage am hals hab und eigentlich die bude räumen soll, aber nicht in die wohnung darf bzw die untermieterin mich nicht reinlässt,damit ich meine räumungsfrist einhalten kann, da der vermieter meint,dass die küche drin bleibt, obwohl es meine ist und ich sie von meiner vormieterin gegen einen hohen abstand abgekauft hatte.meine frage ist nun, kann mir die untermieterin das räumen der wohnung verwehren und die polizei rufen?und wenn die da sind und ich denen nachweisen kann, dass ich nur mein eigentum abhole, können sie mich dennoch auffordern,dass ich aus der wohnung raus muss?ich hab jetzt wieder einen transporter und helfer organisiert ,um es noch mal zu probieren.wäre toll,wenn mir jemand schnell antworten könnte.danke schon mal.

2 Kommentare zu „will meine einbauküche abholen und darf nicht in meine wohnung”

Berthelstal Experte! 31.03.2010 10:48

Sehr geehrte @Studentin1980,
ich hoffe, Sie sind nicht ernsthaft eine Studentin. Ihr Deutsch reicht noch nicht mal für den Abschluß der Hauptschule.
Aber Ernst beiseite: Zu Ihrer Problematik kann Ihnen hier nur geraten werden, einen Anwalt vor Ort aufzusuchen. Auf Grund des Fehlens von Fakten und des emotionsgeladenen Beitrages kann eine objektive Anwort von hier nicht gegegeben werden

edy Experte! 31.03.2010 10:50

Hallo studentin1980,
Ich würde mich mit dem zuständigen
Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen.
Wenn alle Schulden beglichen sind,
dann wird er die Herausgabe der Küche
veranlassen.
Du musst natürlich nachweisen dass die Küche dir gehört.

lg
edy

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