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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir müssen uns mit Anwaltshilfe gegen ungerechtfertigte Forderungen eines Vermieters wehren. Bin den Umgang mit Anwälten nicht gewöhnt: ist das normal, dass man eine unbefristete und inhaltlich unbeschränkte Vollmacht ausstellt? Ohne Anwalt geht es nicht, aber diese offenbar endlos und für alles und jedes geltende Bevollmächtigung finde ich beunruhigend...

Und was passiert eigentlich, wenn ich mitten im Streit den Anwalt wechsle?

Grüsse,
Sofia

0 Kommentare zu „wieviel Vollmacht für Mietauseinandersetzung?”

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