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aKuuuuT hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe bis vor 2 Jahren in einer WG zusammen mit 2 anderen Leuten gewohnt. Während meiner Wohnzeit dort hat der Vermieter vergessen, 2 oder 3 Monatsmieten einzuziehen. Dieses Geld lagert jetzt noch auf einem Konto, das weiterhin von der WG benutzt wird.
Gibt es irgendein Gesetz/Paragraphen, der besagt, dass der Vermieter nach einiger Zeit nicht mehr das Recht hat diese Miete einzuziehen/einzufordern? Oder muss man das jetzt lebenslang aufbewahren bzw. damit rechen, dass der Vermieter das Geld noch einfordert...
mit freundlichen Grüßen,
Steffen Weber

2 Kommentare zu „Miete - Verfallsdatum?”

Woody Profi 12.03.2009 13:34

es gelten die normalen verjährungsfristen (ich glaube 194 ff BGB). Für Miete wären das drei Jahre. Immer zum Jahresende. also 01/2007 verjährt mit Ablauf des 31.12.2010.

aKuuuuT 12.03.2009 16:38

Vielen Dank! Dann müssten wir theoretisch ja noch ein Weilchen warten. Mal sehen...
Gruß

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