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Franky19841 hat diese Frage gestellt
wir haben am 16 märz einen mitvertrag unterschrieben und würden da jetzt gern wiederrufen weil mein job in gefahr ist.
Die Vermieterin weigert sich den vertrag rückgängig zu machen =( und will 3 MM bezahlt haben... so jetzt hab ich aber gelesen das ab dem 01.01.2009 der vermieter verpflichtet ist uns einen Energieausweis zu zeigen... stimmt das??? haben wir noch ne möglichkeit da raus zu kommen da sie uns sowas nicht gezeigt hat? ich glaube auch das sie keinen bezitzt... ich wäre dankbar für schnelle antworten, da ich sonst ab 01.04.2009 volle miete zahlen soll... DANKE DANKE DANKE
Stichwörter: fristlos + kuendigung + widerrufsrecht

2 Kommentare zu „Widerrufsrecht bei Mietverträgen”

Woody Profi 21.03.2009 23:51

Widerruf eines Mietvertrages gibt es nicht (wenn überhaupt, dann nur bei arglistiger Täuschung). Wenn der Vertrag beidseitig unterschrieben wurde, bleibt nur noch die Kündigung. Der Energieausweis ist nur auf Aufforderung vorzulegen. Haben Sie diesennicht bei Vertragsabschluss gefordert, ist der Vermieter später nicht mehr in der <pflicht. Zudem wäre die Nichtvorlage trotz Aufforderung nur eine Ordnungswidrigkiet und kein Grund für eine Vertragsaufhebung oder Kündigung.

Woody Profi 21.03.2009 23:52

Pflicht. Die Nichtvorlage trotz Aufforderung wäre ohnehin nur eine Ordnungswidrigkeit und kein Grund für eine Vertragsaufhebung oder Kündigung

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