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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Moin werte Gemeinde,

gerade habe ich meinen Mietvertrag(1.11.) unterschrieben und heute erhalte ich ein Einschreiben von meinem zukünftigen Vermieter, daß er fristgerecht den Mietvertrag widerrufe (mit ie).
Ich habe bisher nicht mit ihm gesprochen, kann mir aber nicht erklären, was das bedeuten soll.
Mal ganz grundsätzlich: Kann man so mir nichts/dir nichts einen gültigen und unbefristeten Mietvertrag widerrufen? Gibt es da Fristen?

Ich meine, ich habe nun schon meine Kinder aus der Schule genommen(wegen Umzugsstress, da der Umzug zum 15.11. erfolgen sollte) und auch schon eine Umzugsfirma bestellt.

Bitte um sachdienliche Ratschläge und natürlich sachkundige Hilfe.

Schönen Gruß,
Bonny
Stichwörter: widerruf + mietvertrags + möglich

1 Kommentar zu „Widerruf des Mietvertrags/ Ist das möglich?”

Susanne Experte!

Hallo Bonny,

jetzt aber mal ganz schnell zum Ra!!!

Einen MV kann man nicht widerrufen (weder mit ie noch ohne!!!)
Du musst mit dem VM dringend sprechen, wenn er nicht will, dass Du einziehst, muss er den Dir entstandenen Schaden ersetzen!
Vielleicht hat er einen Mieter gefunden, der mehr bezahlt etc, das soll Dir aber egal sein. Er könnte Dir nur fristgerecht kündigen, aber nur mit einer Begründung!

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