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koman hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen

ich habe folgende 2 Fragen zum Thema Whg-Auszug und Renovierung (Basis: Einheits-Mietvertrag aus dem Jahr 2000):

1) Wände müssen "getüncht" sein: heisst das grundsätzlich weiss, oder ist bei "getüncht" keine Farbton vordefiniert.

2) Renovierung von Böden, Heizkörpern, Tür- und Fensterrahmen: Muss das nach 11 Jahren Miete bei Auszug der Mieter übernehmen?

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

mfg
Konrad

5 Kommentare zu „Whg Auszug nach 11 Jahren: Renovierung”

Balkonexperte Experte! 11.03.2011 11:52

Um zu 1. eine Antwort geben zu können, müsste der komplette Wortlaut dieser Renovierungsklausel bekannt sein.

Zu 2. Auch das müsste im Mietvertrag vereinbart sein. Aber in der Regel umfassen die Schönheitsreparaturen auch das Streichen der Fenster und Rahmen von innen, sowie auch das Streichen von Heizkörpern. Türen und Türrahmen.

Lediglich für die Fußböden (Parkett???) wäre der Vermieter zuständig. Vorausgesetzt es sind keine Schäden über die normale Abnutzung hinaus vorhanden.

D-D-I Profi 11.03.2011 13:27

Hallo,
als Ergaenzung der besherigen Antwort sind vielleicht die Intervalle der Schoenheitsreparaturen zu beachten und bei ordnungsgemaessiger Einhaltung der Fristen kann die ein oder andere Arbeit erspart bleiben, da die Abnutzung nicht so sehr angefallen ist.
Danke um Rueckanwort

Balkonexperte Experte! 11.03.2011 13:54

@D-D-I

Es gibt bei den Schönheitsreparaturen keine starren Fristen mehr! Entscheidend laut BGH ist einzig der Zustand der Wohnung (Wände, Decken, Türen, etc.) bei Übergabe.

D-D-I Profi 11.03.2011 16:00

Hallo Balkonexperte,
ich habe Ihren Hinweis ueberprueft und korrigiere meinen Antwort in Bezug auf den Fristenplan. Starrer Fristplan zur Durchfuehrung von Schoenheitsreparaturen ist nichtig.

Danke fur Rueckantwort

Bladder Experte! 15.03.2011 19:52

Zitat: Es gibt bei den Schönheitsreparaturen keine starren Fristen mehr! Entscheidend laut BGH ist einzig der Zustand der Wohnung (Wände, Decken, Türen, etc.) bei Übergabe.

@Balkonexperte,

würden Sie bitte dazu die entsprechenden Quellen nennen!

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