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blackphoenix_86 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Wir wohnen seit 2 Jahren in einem Mietshaus. Die Wohnung wurde aufwendig renoviert, aber man hat damals keine Gegensprechanlage eingebaut. Das kann auf Dauer ziemlich nerven, wenn man an der Klingel ganz oben steht und jeder der ins Haus will bei uns klingelt. Leider können wir nicht sehen wer unten steht (Dachvorsprung und Tür ist in einer Nische) und unerwarteten Besuch lassen wir nicht rein.

Was ich noch klären muss, ob man eine Gegensprechanlage überhaupt einbauen lassen kann (technisch gesehen). Aber wahrscheinlich gibt es einen Grund dafür warum das damals nicht gemacht wurde.

Sollte es machbar sein, wer trägt dann die Kosten dafür? Wenn ich sie zahle ist ja mein Eigentum und dürfte es bei einem Auszug ausbauen (wäre ja aber doof). Also gehe ich davon aus, dass der Vermieter die Kosten übernimmt. Stimmt das?
Blöd ist vielleicht, dass ich erst nach 2 Jahren mich darüber "beschwere". Der Vermieter könnte ja sagen, dass es mich die ganze Zeit vorher auch nicht gekümmert hat.

Wie seht ihr das?
Dankeschön für Tipps!
Blackphoenix

0 Kommentare zu „Wer zahlt Wechselsprechanlage?”

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