Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
biber23 hat diese Frage gestellt
Hallo allerseits,

Ich habe eine kleine Feine Frage zu einer fristlosen Kuendigung.

Vor 5 Monaten sind ein Kollege und ich nun aus unserer Wohnung ausgezogen und haben sie untervermietet.

Nun verstehen sich die beiden neuen Untermieter nicht. Die eine Partei hat mir nun eine fristlose Kuendigung geschickt. Der Mietvertrag ist befristet bis 31.01.2013.

Ich habe mich schon ein bisschen informiert. Bei einer fristlosen Kuendigung muss es ja einen schwerwiegenden Grund geben, ansonsten ist sie rechtlich nichtig. In der Wg gab es einen Vorfall, nach einer wg Party, hat sich Untermieter 2 faelschlicherweise betrunken in das Bett von dem Kuendigungsbeantragenden gelegt. Dieser ist nach Hause gekommen und hatt dies gesehen. Der Vorfall war nun der Tropfen der das Fass zum ueberlaufen brachte, wie man so schoen sagt.

Ich habe die fristlose Kuendigung noch nicht erhalten, denke aber dies wird als Grund angegeben. Der Grund, dass die beiden neuen Untermieter sich nicht verstehen, da es grosse Differenzen in der Ordnung unsw. gibt stellt wohl keinen schwerwiegenden Grund da.

Desweiteren, besitzt das Zimmer von dem Kuendigunssteller nur eine Schiebetuer ohne Schloss. Dies wurde aber bei einzug soweit er mir sagte mit dem Hauptvermieter abgesprochen, der anscheinend eine Tuer einbauen wollte, besser gesagt er meinte er schaue mal was er machen koennte. das Wohnzimmer besitzt eine Tuer und koennte, da es nicht genutzt wird auch von ihm bezogen werden.

Das hatt aber denke ich nichts mit unserem Untermietvertrag zu tun. Also auch kein Grund.

Nun meine Frage, ist diese Kuendigung durchzusetzen oder nicht? Prinzipiell habe ich da nichts gegen, das Problem stellt ist nur, dass wenn nun ein neuer Untermieter einzieht ich mit ihm keinen Untermietvertrag erstellen kann, da ich mich im Ausland aufhalte.

Ich habe gefordert, dass wenn er unbedingt ausziehen will, er einen neuen Untermieter suchen muss und mit ihm auf seine Verantwortung einen Vertrag aufsetzen solle. Da ich nicht fuer einen Menschen den ich nicht kenne die Verantwortung uebernehmen kann.

Meine Ankunft ist in 3 Monaten. Der Kuendigungssteller fuehlt sich im Recht und er wird die Mietzahlung einstellen, sobald er die Bestaetigung hatt, dass ich die fristlose Kuendigung erhalten habe.

was meint ihr? Ich bin fuer jede produktive Antwort dankbar.

Gruss.

11 Kommentare zu „Fristlose Kuendigung rechtens?”

forsetis Experte! 03.05.2012 13:41

Der Mietvertrag ist befristet bis 31.01.2013.

Mit welchen Worten wurde dieser Kündigungsausschluss/verzicht im Mietvertrag festgelegt? Erst wenn hier kein Fehler gemacht wurde, kann das weitere behandelt werden.

biber23 03.05.2012 13:51

Zitat aus dem Vertrag: Der Mietvertrag wird auf bestimmte Zeit, bis zum 31.01.2013 geschlossen.


forsetis Experte! 03.05.2012 15:35

Wenn das so da steht, dann ist dieser Vertrag ein unbefristeter und kann jederzeit mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden.

biber23 03.05.2012 15:38

aber es handelt sich ja um eine fristlose kuendigung... keine normale,

wuerden Sie mir noch schnell die gesetzliche Frist nennen?

forsetis Experte! 03.05.2012 16:07

Die beträgt 3 Monate

biber23 03.05.2012 16:33

danke, aber dies ist ja hier nicht der Fall, die Frage war ja ob die fristlose Kuendigung so rechtens ist :) . ob diese Gruende ausreichen um als schwerwiegende Gruende durchzugehen.

forsetis Experte! 03.05.2012 16:56

Ich habe Ihnen aufgezeigt, dass Ihr Mietvertrag in einem wichtigen Punkt ungültig ist. Ich sehe mich aber außerstande zu der fristlosen Kündigung eine Stellung zu beziehen, solche Auskünfte überlasse ich den studierten Juristen.

biber23 03.05.2012 17:02

Danke Ihnen wie waere es denn korrekt formuliert?

biber23 04.05.2012 09:22

Keiner eine Einschaetzung zu der fristlosen Kuendigung? kleine Prognose vllt?

mono Experte! 06.05.2012 10:37

Es muss hier ersteinmal beantwortet werden, ob zwei Untermietverträge, also jeweils mit jedem Untermieter bestehen, oder ob Sie die Wohnung gemeinsam an Beide ( 1 Vertrag) vermietet haben.

Grundsätzlich sollte noch erwähnt werden, dass, soweit Sie von Ihrem Vermieter keine Erlaubnis zur Untervermietung eingeholt haben, dieser Ihnen ggü. ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt wäre (oder handelt es sich hier um Ihre Eigentumswohnung ?)

biber23 07.05.2012 19:00

Nein beide Untermieter stehen auf einem gemeinsamen Vertrag.

Erlaubnis hatten wir eingeholt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.