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nigel2007 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen, wir haben vor, in Kürze aus unserem gemieteten Einfamilienhaus auszuziehen. Bis dato war der Vermieter immer super nett, aber aktuell gibt es Ärger. Wir sind nun seit knapp vier Jahren im Haus. Was müssen wir überhaupt renovieren ?? Die typische 3,5 und 7 Jahres Klausel steht im Mietvertrag. Wie sieht es mit langen Rissen in Bodenfliesen aus ?? Das Haus setzt sich und hat auch außen Risse. Müssen wir im Außenbereich z.B. den Carport streichen ?? Wir haben teilweise Tapeten abgemacht und diese Wände direkt bemalt. Muss da wieder Tapete ran ?? Leicht aufgequollene Laminatböden ?? Wäre echt für jeden Tipp dankbar.

1 Kommentar zu „Welche Renovierungsarbeiten bei Auszug”

Bladder Experte! 07.10.2011 18:48

Diese Klausel ist mit das wichtigste im Moment. Wenn sie unwirksam ist, haben Sie schon einigen Ärger vom Hals. Man benötigt zur Beurteilung aber den Wortlaut.

Das Streichen im Außenbereich fällt nicht unter Schönheitsreparaturen. Aber auch hier kommt es darauf an, ob etwas dazu vereinbart wurde.

Alles andere betrifft den Mieter nur, wenn er selbst diese Beschädigungen verursacht hat. Der Vermieter müsste ihm das dann nachweisen können.

Zu den Beschädigungen wird wohl die Entfernung der Tapeten und das Bemalen der Wände zählen. Hier werden Sie nicht um eine Renovierung herum kommen.
Wenn der aufgequollene Laminatboden zu Lasten des Mieters geht, dann wird er durch den Mieter auch zu ersetzen sein.

Bei Mietsachschäden hilft eine Privathaftpflichtversicherung, sofern dieser Vertragseinschluss besteht.

Bei diesen Schadensfällen ist grundsätzlich ein Abzug Alt gegen Neu zu machen (Zeitwertentschädigung)

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