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Babsy123456 hat diese Frage gestellt
Also,
ich bin mit meinen Freund zusammen gezogen und wir haben beide zusammen einen Mietvertrag unterschrieben. Ich war aber zu diesen Zeitpunkt noch 17 Jahre!!! Und jetzt wollen wir uns trennen und jetzt frage ich mich ob ich eigentlich die Kündigungsfrist einhalten muss. Oder ob ich jetzt sofort ausziehen kann. Ich bin jetzt schon 19 Jahre und noch in der Ausbildung(bis 1.9.0 8) ! Damals hat für den Mietvertrag keiner meiner Eltern eine schriftliche Einverständniserklärung gegeben!!!
Wäre echt super wenn ihr mir helfen könntet! Weil ich halte das keine 3 Monate mehr aus!!!

1 Kommentar zu „Ist mein Mietvertrag überhaup gültig???”

Susanne Experte! 04.12.2008 08:25

Wenn Du meinst, der MV ist nicht ohne Einverständniserklärungder Eltern gültig, dann musst Du auch alles zurückgeben, was Du ohne Einverständnis der Eltern gekauft hast.
Den MV hättest Du tatsächlich bis zu Deiner Volljährigkeit mit diesem Argument auflösen können. Mit Deiner Volljährigkeit bist Du voll geschäftsfähig und hättest spätestens zu diesem Zeitpunkt den Vertrag auflösen müssen bzw. Einspruch erheben. Da seit Deinem 18. Geburtstag nun doch schon einige Zeit ins Land gegangen ist, nennt man das kongruente Handlung. Du hast den Vertrag weiterlaufen lassen für mehr als ein Jahr und Dich so mit dem Vertrag, der vor Deiner Volljährigkeit geschlossen wurde, noch einmal zugestimmt.
Ergo: Kündigungsfrist ist einzuhalten.
Übrigens: den Vertrag, den beide unterschrieben haben, können nur beide kündigen! Du kannst allein sowieso nicht kündigen.

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