 hat diese Frage gestellt
 hat diese Frage gestellt  
  
 Der_Mario  
 
Das ist ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsoption, und der verstößt gegen § 575 Abs. 1 BGB . Deshalb gilt der Mietvertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, und für Euch gilt die 3-monatige Kündigungsfrist.
micnic1505
		Hallo,
vielen dank für die info. das beruhigt mich ungemein. wir haben in den nächsten tagen auch schon direkt ein paar besichtigungstermine. wird bestimmt ganz spannend.
danke nochmal und liebe grüße
micnic1505