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Weiterzahlen der Miete nach Kündigung und bauliche Massnahmen
PositiverHeld hat diese Frage am 04.07.2018 gestellt
Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Wenn die Vermieter darauf bestehen, dass die Miete bis zum ende der Kündigungsfrist weitergezahlt wird und es auch bereits eine vorgezogene Wohnungsübergabe gegeben hat, darf der Vermieter einfach ohne Ankündigung Bauliche Maßnahmen durchführen. Theoretisch kann der Mieter ja in der Zeit die Wohnung nicht nutzen obwohl er verpflichtet ist die Miete weiterzuzahlen. Gibt es da vielleicht Beispielfälle die den Sachverhalt erläutern?
Danke für euhre Hilfe
PH
ich habe mal eine Frage und hoffe ihr könnt mir helfen. Wenn die Vermieter darauf bestehen, dass die Miete bis zum ende der Kündigungsfrist weitergezahlt wird und es auch bereits eine vorgezogene Wohnungsübergabe gegeben hat, darf der Vermieter einfach ohne Ankündigung Bauliche Maßnahmen durchführen. Theoretisch kann der Mieter ja in der Zeit die Wohnung nicht nutzen obwohl er verpflichtet ist die Miete weiterzuzahlen. Gibt es da vielleicht Beispielfälle die den Sachverhalt erläutern?
Danke für euhre Hilfe
PH
4 Kommentare zu „Weiterzahlen der Miete nach Kündigung und bauliche Massnahmen ”
forsetis 04.07.2018 09:01
In solch einem Fall endet für den Mieter die Pflicht zur Mietzahlung. Auch begeht der Vermieter einen Hausfriedensbruch, denn der Mieter ist ja immer noch im Besitz der Wohnung.
PositiverHeld 04.07.2018 11:51
Hallo Forsetis,
Danke für deine schnelle Antwort
PositiverHeld 04.07.2018 11:51
Hallo Forsetis,
Danke für deine schnelle Antwort
Tamer50 22.09.2018 08:36
Guten Morgen,
deine Pflichtzahlung ist in diesem Fall beendet. Würde nichts mehr zahlen.
LG Tamer50
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