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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Die geschichte ist etwas lang, es lohnt sich diese jedoch zu lesen..

Folgende situation:
Ich bewohne ein mehrfamilienhaus (9 parteien/wohneinheiten) in bremen. Die räumlichkeiten des hauses wurden ehemalig als gaststete genutzt, später dann zu einzelnen wohneinheiten umgebaut. Die mindestbauordnungsvorschriftet sind hier keines falls eingehalten worden (ich studiere architektur und befinde mich kurz vor dem diplom – kenne mich da also etwas aus). Die trennwände bestehen aus doppelten gipskartonplatten, die auf die bereits vorhandene sollplatte einfach aufgestellt wurden = resultat: für wohnräume aus der bauphysikalischer sicht (schallschutz und trittschall) nicht ausreichend geeignet – jeden atemzug des nachbarn kann man hören und bei normalen auftretten des nachbarn (neben an) auf den fussboden, spürt und hört man das in der nebenliegenden wohnung sehr deutlich. Sämtliche sicherungskästen für alle wohneinheiten (strom) befinden sich in der wohnung des hausmeisters (, der eigentlich keiner ist, sondern freiwillig die rolle eines HM angenommen hat) – ist dieser also nicht anwesend und die eine oder andere sicherung springt raus, so ist da nichts zu machen ausser auf diesen zu warten. In dieser form auch nicht zulässig.

Nun zu dem eigentlichen problem..:

Das haus gehört dem eigentlichem vermieter, dabei handelt es sich um zwei herren, die sich als eine grundstücksgemeinschaft ausgeben. Die miete setzt sich aus der eigentlichen kaltmiete, der heizkosten und der kalt+warmwasserkosten zusammen. Sowohl die HK als auch die kaltW und warmW werden nicht individuell abgerechnet, da das haus einen gesamtzähler dafür hat und individuelle zähler für die jeweiligen wohneinheiten nicht vorhanden sind – dies ist also als pauschale in der gesamtmiete enthalten. Lediglich die stromkosten werden individuell abgerechnet und zu der miete addiert.

Ich wohne in dem haus jetzt seit fast 2 jahren und habe immer pünktlich die miete inkl. der anfallenden stromkosten dem vermieter gezahlt. Der vermieter hat die aufgabe und pflicht die zahlungen (strom, wasser, heizkosten) weiter an die entsprechende behörde zu leisten. Ende 2005 wurde plötzlich und ohne vorwarnung der strom abgestellt = grund: sperre für das gesamte haus auf grund nicht bezahlter rechnungen. Der vermieter teilte mir mit, dass es sich hier um ein technischen problem handeln würde und das er nichts dafür könne. Mir ist natürlich klar, wann und wieso eine sperre verhängt wird – um mich jedoch genau über die sachlage zu informieren, kontaktierte ich die notrufzentralle als auch den kundenservice der stadtwerke und erfuhr, dass der hauseigentümer seit ca. einem jahr keine rechnungen für strom beglichen hat und begleichen will. Eine sperre (strom, wasser..) wird i.d.R. erst nach vieler mahnungen verhängt und natürlich nicht gleich nach einer oder zwei offenen rechnungen.

Ich habe die anfallenden monatsmieten in den folgemonaten dennoch zu 100% pünktlich gezahlt inkl. der stromkosten. Die stromsperre dauerte genau 10 tage lang. Vor wenigen wochen wurde dann in dem haus das wasser abgestellt, komplett – auch hier ergab sich: nicht bezahlte und offene rechnungen von der seite des hauseigentümers = vermieres. Die wassersperre dauerte genau 2 wochen lang. Da ich mich inzwischen etwas informiert hatte, habe ich eine mietminderung für den monat februar und märz 2006 um 50% geltend gemacht. Ich habe den vermieter schriftlich über die sachlage informiert und habe anschliessend eine schriftliche bestättigung über eine gesichterte strom und wasserlieferung für die kommenden monate verlangt. Der vermieter hat mich daraufhin schriftlich angefordert für die beiden monate die volle monatsmiete zu bezahlen (bzw. die jeweiligen 50% anzugleichen), sonst würde er den mietvertrag fristlos kündigen und eine zwangsräumung veranlassen. Dem willigte ich nicht ein.
Mitte februar 2006 wurde wieder ein mal der strom abgeschaltet = sperre auf grund nicht bezahlter, offener rechnungen. Irgendjemand im hause (vielleicht sogar der vermieter selbst) hat die sperre mutwillig und illegal deaktiviert und den strom auf diese weise wieder eingeschaltet.

Ich fasse mal kurz zusammen:

- ende 2005 eine woche lang kein strom
- anfang 2006 zwei tage lang kein strom, dann eingeschaltet (sperre ist aber offiziell immer noch über das haus verhängt)
- anfang 2006 zwei wochen lang kein wasser

Ich stehe kurz vor dem diplom, habe unmengen arbeit zu fertigen und termine zu halten. Ich bin nebenberuflich auch musikproduzent und habe auch hier arbeiten zu fertigen und zu liefern. Ohne strom bin ich also sowohl akademisch als auch beruflich „tot“ = kein fax, kein computer, kühlschrank ohne funktion..nichts. Ohne wasser kein nachgehen der pers. hygiene, keine benutzung der toilette usw. In so einem fall ist die wohnung also unbenutzbar.

Heute hat mir der vermieter den strom abgestellt, weil ich auf sein ultimatum nicht eingegangen bin.

Ich will den vermieter jetzt auf schadenersatz verklagen. Der vermieter, bzw. hauseigentümer wohnt nicht mit im haus, sondern extern wo anders. Als ich die foren und die beiträge hier durchgeblättert habe, sind mir einige viele % alleine im bereich der MM aufgefallen, die ich für ein event. prozess zu meinem gunsten ausnutzen kann.
Welche realen chancen eines schadenersatzes habe ich? Der vermieter schultet mir noch € 300,- kaution und ist auch nicht bereit diese mir auszuhändigen (wohnungszustand ist besser, sauberer und weisser als zum zeitpunkt des bezuges, also top)

In diesem sinne..
p.a.kabat

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2 Kommentare zu „Wassersperre + Stromsperre (Schuld des Vermieters)”

nightwing

Sehr geehrte Mitstreiter,

nach nunmehr 8 Monaten hab ich die Nase voll. Da der Klügere nachgibt, haben wir uns eine neue Wohnung gesucht, und werden ausziehen. Die Geschichte erstreckt sich über 8 Monate und einen dicken Ordner voll Papier. Hier nur ein Auszug:

Unsere Vermieterin ist der böseste Mensch, den ich kenne !!! Bei der nötigen Einzugsrenovierung gab´s erstmal keinen Schlüssel. Die Vermieterin wollte immer auf- und zuschließen, damit Sie wahrscheinlich sieht, was passiert. Leider hatte ich mir im Mietvertrag nicht schriftlich fixieren lassen, dass Renovierungsarbeiten einen Monat vor Mietbeginn stattfinden sollten. Also hat die Frau mich nach zwei Tagen mit den Worten "Sie können nächsten Monat wieder kommen" vor die Tür gesetzt. Tja, drei Wochen Sommerurlaub erstmal vom Chef verlegen lassen.

Wir sind trotzdem eingezogen, dämlich genug. Die Lage spitzte sich weiter zu, als ich meiner Anzeigepflicht nachgekommen bin, und Schäden an der Wohnung gemeldet habe. Dies waren einerseits eine defekte Balkontür (Seit Einzug defekt) und ein sich langsam entwickelnder Schimmelpilz in Küche und Schlafzimmer.
Nachweislich ist dies auf ein schadhaftes Aussenmauerwerk, schlechte Isolierung und eine fehlende Dampfbremsfolie zurückzuführen. Als Energieberater weiss ich ja wie man heizt und lüftet. Aber das hat unserer Vermieterin uns natürlich unterstellt. Drei Besuche waren nötig, um mich endgültig aus der Fassung zu bringen. Der Erste war noch harmlos, und brachte mich schnell von dem Schimmel auf ein anderes Thema: Unsere neue Küche! Der Herd wäre ja nicht von den Vermietern genehmigt worden.

Beim zweiten Besuch kam ein Dachdecker, der erhöhte Feuchtigkeit im Aussenmauerwerk festgestellt hat. Der dritte Besuch war eine Razzia. Vermieter und Vermieterin stürmen durch die Wohnung, ohne zu Fragen Fotos machend, Proben vom Schimmel entnehmend und dann auch mal wieder mit dem Gericht drohend.

Alles in Allem: Ich muss hier weg !!!

Neue Wohnung schon gefunden. Nur was ist mit der Alten??

Ich bin vor 8 Monaten eingezogen, selber frisch renoviert, was eine freiwillige Eigenleistung darstellt, die ich bei Auszug nicht entgegenhalten kann. Die Regelung über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag sind mit einer Staffelung (3, 4, 5 Jahre) vermerkt, wobei eine anteilige Beteiligung des Mieters eingeräumt wird. Vermerkt ist jedoch nur eine Dauer "von mehr als einem Jahr". Wir werden gerade mal 11 Monate in der Wohnung gewohnt haben. Unter dem Paragraphen Auszug ist nur vermerkt "in sauberen und vertragsgemäßem Zustand".


Meine Frage: Welche Schönheitsreparaturen muss ich ausführen???

Muss ich Dübellöcher wieder zumachen?

Muss ich eine über das verkehrsübliche Maß gewählte Farbgebung (eine Wand rot, teilweise schokobraun) ändern?

p.a.kabat

wie ich sehe, bin ich hier nicht ganz allein, was böse vermieter angeht..
Morgen werde ich die sache vollständig meinem anwalt einreichen und werde die herschaften mit freude verklagen!

frage vor weg: wie gesagt: der vermieter hat mir mutwillig den strom abgestellt (was er nicht darf). Soll/muss so etwas zuvor bei der polizei angezeigt werden? ..oder soll ich gleich vor gericht gehen?

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