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ChristianKH hat diese Frage gestellt
ich habe seit dem 4.Januar einen Wasserschaden. als das wasser austrat drehte ich sofort den haupthahn im keller ab, incl Heizung. am 5 Januar kam zur sichtung ein installateur, der sagte recht schnell das es nicht die heizung ist = heizung wieder an. seit dem zieht sich das wie ein kaugummi, eine leckortungsfirma war schon zweimal im haus, jedoch ohne erfolg, klopfte auf verdacht im bad eine fliese unter dem waschbecken auf, erfolglos! jedoch wurde festgestellt das die warmwasserleitung undicht ist. immerhin ist es seitdem möglich wäsche zu waschen, das "örtchen" zu besuchen und die spülmaschine zu betrieben. das war so nach einer guten woche ganz ohne wasser.

Jetzt war auch der Architekt im Haus der die stellte die vermeindliche ursache fest! das war vor 7 tagen!!! ich dachte jetzt kommt ein klemptner und klopft die wand auf - pustekuchen - jetzt muss (versicherung will das angeblich so) nocheinmal der leckortungsdienst kommen, erst dann darf gelopft werden!

Wie sieht es denn mit einer Aufwandsentschädigung aus? bei mir wurde bereits dreck verursacht, ich musste mehrmals bei meiner arbeit frei nehmen um zuhause zu sein und die minderung der lebensqualität ist wohl auch noch erwähnenswert.

wie sind meine rechte?

grüsse

Christian
Stichwörter: wasserschaden + mietminderung

1 Kommentar zu „Wasserschaden seit fast 4 Wochen nicht behoben, kein Wasser”

User75142 Profi 30.01.2009 01:49

Mietminderung anzeigen mit Fristsetzung und nach Ablauf mindern. Die Mietminderung sollte die Gebäudeversicherung übernehmen (die der Mieter ja eh per Nebenkosten mitträgt und in solch einem Fall auch davon Gebrauch machen kann!).

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