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Bella001 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Mieter hat 5 Monate keine Miete gezahlt und ich habe ihn Montag fristlos gekündigt. Laut Gesetz tritt er von seinen Rechten zurück wenn er mir den Schlüssen freiwillig übergibt. Dies hat er getan. Ich habe ihn nciht gezwungen.
Einen Tag später hat er die Tür aufgebrochen und dabei stark beschädigt. Die Wohnung wurde möbliert vermietet und er hat seine Sachen und einige Sachen die ihm nicht gehören aus der Wohnung entfernt.
Jetzt kam heute der Gerichtsvollzieher mit einer einstweiligen Verfügung, dass ich den Mieter in die Wohnung lassen muss.

Was kann ich jetzt tun. Ich habe Angst das er noch mehr Sachen mit nimmt die ich verpfänden könnte.

Ich brauche dringend eure Hilfe.!!!!

2 Kommentare zu „Einbruch nach fristloser Kündigung”

Berthelstal Experte! 12.04.2012 15:03

Da werden Sie leider einen Anwalt bemühen müssen.

forsetis Experte! 12.04.2012 17:28

Wie stellen Sie sich das vor, Forum mit Außendienst?

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