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jochen hat diese Frage gestellt
Hallo hätte da zwei fragen.
Und zwar wann darf der Vermieter die Heizung abstellen (Uhrzeit) ?
Und wann darf er das Warmwasser abstellen?
Bin Heut recht spät nach Haus gekommen und dachte mir ich könnte ja mal Duschen, dabei habe ich verdrängt das es bei mir ab ca.21.30Uhr kein warmes Wasser mehr gibt.. Ist das Rechtens??
Die Heizung sowie das Warmwasser läuft über eine Zentralheizung die 3 Häuser a acht Parteien versorgt.
Ich würde ja den Mieterschutzbund fragen , aber 76€ zahlen damit mir einer sagt :“leb damit oder zieh aus „erscheint mir etwas unverhältnismäßig.
Wäre schön wenn mir jemand einen kleine Einblick in die Rechtslage geben könnte

1 Kommentar zu „Wann darf der Vermieter die Heizung bzw. Warmwasser abstellen?”

Susanne Experte! 28.11.2008 16:45

Warmwasser muss rund um die Uhr zur Verfügung stehen, für die Heizung gilt eine Nachtabsenkungsmöglichkeit. Beides mal ergooglen ergibt viel Info.

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